Förderprogramm Starke Heimat Nordrhein-Westfalen
„Starke Heimat Nordrhein-Westfalen“ ist das Heimat-Förderprogramm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Im Blick steht dabei das größtenteils ehrenamtliche Engagement von Vereinen, Organisationen und Initiativen sowie Kommunen zur Gestaltung unserer vielfältigen Heimat in Nordrhein-Westfalen.
Heimat ist Lebensqualität und schafft Verbundenheit in Zeiten, wo uns Vieles zu trennen scheint. Die Landesregierung fördert solche Projekte und Vorhaben, die Heimatgeschichte öffentlich erlebbar machen, lokale und regionale Identität und Gemeinschaft und damit Heimat stärken. Ziel ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt in unserem Bundesland deutlich sichtbar werden zu lassen.
Hierfür stehen die fünf Förder-Elemente „Heimat-Scheck“, „Heimat-Preis“, „Heimat-Fonds“, „Heimat-Werkstatt“ und „Heimat-Zeugnis“ zur Verfügung.
Nach der erfolgreichen ersten Förderperiode 2018 bis 2022 setzt auch die neue Landesregierung die Heimatförderung fort. Für die Jahre 2023 bis 2027 werden erneut jedes Jahr Fördermittel zur Vermittlung von Heimatgeschichte zur Verfügung gestellt.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Antragsberechtigt sind je nach Element Vereine, Organisationen, Initiativen, Einzelpersonen, Kommunen und Kreisverwaltungen.
Was wird gefördert?
Fördergegenstand sind Projekte, die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft stärken, indem sie sich mit Traditionen, der Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken oder Orten in der Natur auseinandersetzen.
Welcher Förderbaustein passt zu meinem Projekt?
Heimat-Scheck
Der Möglichmacher für gute Ideen!
Der Heimat-Scheck unterstützt Projekte, die nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert für die Allgemeinheit versprechen. Die „Schecks“ sind die Wertschätzung für die grenzenlose Vielzahl von kleinen Initiativen und Projektideen. Die Anforderungen an den Förderantrag als auch an den Verwendungsnachweis sind auf ein Minimum reduziert, so dass Motivation in Taten umgesetzt werden kann.
Adressaten: Vereine, Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen
Förderung: gewährt wird ein Festbetrag in Höhe von 2.000 Euro
Heimat-Preis
Sie sind eingeladen sich zu bewerben!
Kommunen und Kreise können mit der Auslobung des Heimat-Preises ehrenamtliche Projekte und Initiativen vor Ort auszeichnen und lokales Engagement würdigen.
Hierfür müssen Kommunen und Gemeindeverbände einen Rats- bzw. Kreistagsbeschluss fassen. Dieser muss auf die Auslobung und die spätere Vergabe des Heimat-Preises gerichtet sein und die Preiskriterien und Preiskategorien bestimmen. Das Preisgeld wird von ihnen ausgelobt und nach den zuvor bestimmten Preiskriterien auf die Preisträger*innen in den Preiskategorien verteilt. Zulässig sind hierbei bis zu drei Preisträger*innen. Ein hierbei prämiertes Projekt stellt sich anschließend einem Wettbewerb auf Landesebene.
Adressaten: Kommunen und Kreisverwaltungen
Förderung: gewährt wird ein Festbetrag in Höhe von 5.000 Euro für Kommunen, 10.000 Euro für Kreise und 15.000 Euro für kreisfreie Städte
Heimat-Fonds
Gutes verdoppelt sich!
Initiativen, die ein Heimat-Projekt verwirklichen wollen, brauchen Unterstützung. Vor Ort finden sie diese nicht selten in Spendern*innen, Sponsor*innen oder auch durch die jeweilige Kommune. Hier setzt der Heimat-Fonds an. Für jeden vor Ort eingeworbenen Euro gibt es je einen Euro vom Land dazu. Voraussetzung ist, dass die Kommune (bzw. Kreisverwaltung) mindestens 10 Prozent der Projektkosten trägt, den Förderantrag stellt und den Fonds verwaltet. Eine Bewilligung kann aber nur erfolgen, wenn die Spenden bzw. Drittmittel und der kommunale Anteil verbindlich zugesagt sind.
Adressaten: Kommunen und Kreisverwaltungen
Förderung: gewährt wird eine anteilige Förderung, Fördersatz 50 Prozent; Projektvolumen mindestens 5.000 Euro bis max. 100.000 Euro
Heimat-Werkstatt
Lasst uns reden!
Die Heimat-Werkstatt soll Menschen miteinander darüber ins Gespräch bringen, was ihre Heimat ausmacht und sie in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld als Gemeinschaft verbindet. In einem offenen Diskussions- und Arbeitsprozess werden Ergebnisse erarbeitet, was für die Menschen vor Ort Heimat ausmacht und sie in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld als Gemeinschaft verbindet. Die Ergebnisse des Werkstatt-Prozesses werden anschließend in geeigneter Form dokumentiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die „Heimat-Werkstatt“ richtet sich ausdrücklich auch an solche Menschen, die erst noch für ein Engagement in ihrem sozialen Umfeld aktiviert und gewonnen werden sollen.
Adressaten: Kommunen und Kreisverwaltungen, private und gemeinnützige Organisationen
Förderung: gewährt wird eine anteilige Förderung, Fördersatz bis zu 90 Prozent; Projektvolumen mindestens 1.000 Euro bis max. 10.000 Euro
Heimat-Zeugnis
Zeugnisse lokaler und regionaler Geschichte!
Es können Projekte und Maßnahmen gefördert werden, mit denen in herausragender Weise lokale und regionale Geschichte sowie Traditionen aufgearbeitet und öffentlich präsentiert werden. Sicherlich hält auch Ihre Region entsprechende Besonderheiten bereit, die es verdienen, für die Allgemeinheit in Szene gesetzt zu werden. Die Förderung umfasst auch die Einbeziehung des Präsentationsortes (Gebäude, öffentlicher Raum) sowie die projektbezogene Herrichtung und Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten.
Adressaten: Vereine und Initiativen, Gemeinden und Kreisverwaltungen
Förderung: gewährt wird eine anteilige Förderung, Fördersatz für Kommunen bis zu 80 Prozent, für Private bis zu 90 Prozent. Das Projektvolumen soll mindestens 100.000 Euro betragen.
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung variiert je nach Förderelement. Beginnend mit 2.000 Euro bis hin zu sechsstelligen Beträgen.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Die Projekte müssen die lokale und regionale Identität fördern und somit die Heimat stärken. Zudem muss die Gesamtfinanzierung des Projektes gewährleistet sein, inklusive des je nach Förderprogramm erforderlichen Eigenanteils.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Für alle Elemente müssen die Anträge online gestellt werden. Das Online-Verfahren und den Zugang finden Sie unter Förder-Elemente.
Für alle Förderungen gilt: Mit der Maßnahme darf erst mit der Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides begonnen werden. Dass mit der Maßnahme nicht früher begonnen wird, ist mit der Antragstellung zu bestätigen. Zudem sind Verwendungsnachweise über die Ausgaben vorzulegen
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Das aktuelle Förderprogramm ist bis 2027 ausgelegt. Generelle Antragsfristen kennt die Heimatförderung nicht bzw. sind im Einzelfall im Online-Antragsverfahren hinterlegt.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag ist an die zuständige Bezirksregierung über das online-Antragsportal zu richten. Insbesondere in den Förder-Elementen „Heimat-Fonds“, „Heimat-Werkstatt“ und „Heimat-Zeugnis“ empfiehlt sich vor Antragstellung eine Kontaktaufnahme mit den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Sie finden diese im Bereich Kontakt.
Wo finde ich weitere Informationen
Detaillierte Informationen sowie kurze Erklärvideos zu den einzelnen Förder-Elementen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.
Einen Überblick über das Förderprogramm und die Beantwortung von häufig gestellten Fragen finden Sie in der „FAQ zur Heimatförderung“ unter Downloads. Dort ist ebenfalls ein Glossar mit Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen aus dem Förderrecht hinterlegt.
Darüber hinaus steht Ihnen die Bezirksregierung Arnsberg für Fragen gerne zur Verfügung. Die für die jeweiligen Förderelemente zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie in den Kontakten.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung NRW (§§ 23, 44) sowie den spezifischen Förderrichtlinien bzw. Fördergrundsätzen des Heimatförderprogramms. Näheres dazu kann dem Downloadbereich entnommen werden.
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