Bezirksregierung
Arnsberg
Mehrere Personen sitzen in einem Seminarraum an kleinen Schreibtischen und schauen seitlich zu einer Person, die etwas an einer Leinwand präsentiert.

Gefördert wird die Durchführung von berufsorientierenden Maßnahmen mit betrieblichen Praxisphasen für die von den Agenturen für Arbeit (Rechtskreis SGB III) zugewiesenen Teilnehmenden.

Zusätzlich wird bei guten Leistungen eine Leistungsprämie für den*die einzelnen Teilnehmenden gewährt.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Der Antragstellende hat mit dem Antrag zu dokumentieren, dass die Maßnahme durch Mittel der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters kofinanziert wird.

Wie kann gefördert werden und wie hoch ist die Förderung?

Art und Umfang sowie die Höhe der Förderung sind der Förderrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung zu entnehmen:
https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag

Wann ist der Antrag zu stellen?

Vor Beginn der Maßnahme.

Wo erhalte ich nähere Informationen zur Antragsstellung?

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg