ESF - Werkstattjahr
Gefördert wird die Durchführung von berufsorientierenden Maßnahmen mit betrieblichen Praxisphasen für die von den Agenturen für Arbeit (Rechtskreis SGB III) zugewiesenen Teilnehmenden.
Zusätzlich wird bei guten Leistungen eine Leistungsprämie für den*die einzelnen Teilnehmenden gewährt.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Der Antragstellende hat mit dem Antrag zu dokumentieren, dass die Maßnahme durch Mittel der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters kofinanziert wird.
Wie kann gefördert werden und wie hoch ist die Förderung?
Art und Umfang sowie die Höhe der Förderung sind der Förderrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung zu entnehmen:
https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag
Wann ist der Antrag zu stellen?
Vor Beginn der Maßnahme.
Wo erhalte ich nähere Informationen zur Antragsstellung?
- Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag - Auf der Internetseite der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh (G.I.B.)
http://www.gib.nrw.de/themen/jugend-und-beruf/werkstattjahr
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
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