Bezirksregierung
Arnsberg
Mehrere Personen in Arbeits- bzw. Schutzkleidung stehen in einem Halbkreis zusammen und legen in der Mitte geschlossen ihre Hände übereinander.

Europäischer Sozialfonds - ESF in Nordrhein-Westfalen

Der Europäische Sozialfonds (ESF) spielt als der älteste der europäischen Struktur- und Investitionsfonds eine wichtige Rolle im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie.

Insgesamt 627 Millionen Euro aus dem ESF stehen in der Förderphase 2014 bis 2020 für Nordrhein-Westfalen bereit, um Armut, Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen. Darüber hinaus werden Projekte zur Förderung des Fachkräftenachwuchses sowie für faire und gesunde Arbeitsbedingungen unterstützt. Zusammen mit der nationalen Kofinanzierung ergibt sich so ein Betrag von über einer Milliarde Euro.

Investitionsprioritäten bestehen in den folgenden Bereichen:

  • Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte,
  • Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut,
  • Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen.

Wichtige Aspekte bei der Abwicklung des ESF in NRW in der Förderphase 2014 – 2020 stellen die folgenden Punkte dar:

  • Mehr Transparenz durch Einführung einer einheitlichen ESF-Förderrichtlinie für alle Projekte
  • Erleichterungen bei der Projektdurchführung durch Einführung von Pauschalen für eine vereinfachte Projektabrechnung
  • Stärkung sozialräumlicher Ansätze durch gemeinsame Aufrufe der Landesregierung für die EU-Fonds EFRE, ELER und ESF

Für die Förderperiode 2021 – 2027 sieht die Europäische Kommission für den ESF ein zentrales politisches Ziel vor: ein sozialeres Europa. Verbunden sind damit eine Reihe von spezifischen Zielen und Themen. Der Fokus wird entsprechend auf folgenden Themen liegen:

  • Investition in Bildung und Digitalisierung.
  • Förderung von Inklusion und Nachhaltigkeit.
  • Förderung von Bildung und Kompetenzen benachteiligter Gruppen.

Für die Umsetzung des ESF ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW) zuständig, das von den Akteurinnen und Akteuren in den Arbeitsmarktregionen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit unterstützt wird. Die zuwendungsrechtliche Umsetzung und Abwicklung der Projekte erfolgt bei den Bezirksregierungen.