Bezirksregierung
Arnsberg

Neutralität an Schulen

Der sich aus § 2 Absatz 7 und 8 Schulgesetz NRW ergebende Erziehungs- und Bildungsauftrag ist nicht wertneutral, sondern verlangt ein aktives Einstehen für die verfassungsmäßigen Grundwerte. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der schulischen Bildung die grundlegenden Normen des Grundgesetzes und der Landesverfassung zu verstehen lernen und lernen für die Demokratie einzustehen (vgl. § 2 Absatz 6 Nummer 6 SchulG NRW). 
Der schulische Erziehungs- und Bildungsauftrag ist hierbei auch darauf zu richten, dass die Schülerinnen und Schüler zur Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln, im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen erzogen werden (vgl. § 2 Absatz 7 SchulG NRW) und darin befähigt werden, sich im diskursiven Prozessen ein eigenständiges Urteil zu (kontroversen) Themen zu bilden und begründet zu vertreten.

Hinsichtlich der Auseinandersetzung mit parteipolitischen Positionen im Unterricht sowie in schulischen Veranstaltungen sind folgende Grundsätze zu beachten: Schulen können innerhalb des Unterrichts und während des Schulbetriebes zu politischen Veranstaltungen, wie zum Beispiel Podiumsdiskussionen einladen, um der Schülerschaft die Argumente verschiedener Parteienvertreterinnen und -vertreter zu bestimmten politischen Themen vorzustellen und die Möglichkeit zu geben, mit Parteivertreterinnen und -vertretern und Kandidatinnen und Kandidaten persönlich zu diskutieren. Im Rahmen derartiger schulischer Veranstaltungen ist zu beachten, dass hierbei nicht nur Vertreterinnen oder Vertreter einzelner Parteien eingeladen werden dürfen, sondern es muss stets das in der Gesellschaft relevante Meinungsspektrum parteipolitisch abgebildet werden.

Vertreterinnen und Vertreter einer danach relevanten Partei müssen abweichend von den zuvor genannten Grundsätzen dann nicht eingeladen werden, wenn davon ausgegangen werden muss, dass ihr Auftreten den Schulfrieden konkret gefährdet.

Weitere Informationen können auf den nachfolgenden Internetseiten eingeholt werden: 
https://www.schulministerium.nrw/unparteilichkeit-von-schulen
https://www.qua-lis.nrw.de/neutralitaet-und-unparteilichkeit-der-schule

Bei darüberhinausgehenden Rückfragen im Hinblick auf das Neutralitätsgebot an Schulen wenden Sie sich gerne an neutralitaet48 [at] bra [dot] nrw [dot] de (neutralitaet48@bra [dot] nrw [dot] de).