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Abfallentsorgungsanlagen - Deponien
Vor dem Hintergrund, dass langfristig die Umwelt vor schädlichen Eintragungen geschützt werden muss gewinnt die Nachsorge für bestehende Deponien zunehmend an Bedeutung.
Für den Betrieb – auch privater Deponien – sind daher nach der Deponieverordnung, finanzielle Mittel (i. d. R. Sicherheitsleistung) nachzuweisen, so dass Weiterbetrieb, Stilllegung oder Nachsorge für die Anlage sichergestellt sind. Damit wird das Verursachungsprinzip gestärkt und verhindert, dass die hohen Kosten für Stilllegung und Nachsorge auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.
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