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Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Voraussetzungen und das Verfahren zur staatlichen Anerkennung sind in den Richtlinien zur staatlichen Anerkennung der Beratungsstellen und Ärzt*innen nach §§ 8 und 9 SchKG geregelt.
Die Anträge auf staatliche Anerkennung der Beratungsstellen und Ärzt*innen sind bei der Bezirksregierung Arnsberg zu stellen. Die Anerkennung wird durch einen Anerkennungsbescheid unbefristet erteilt.
Alle drei Jahre findet eine Überprüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg statt, ob die Voraussetzungen der staatlichen Anerkennung nach §§ 8 und 9 SchKG weiterhin vorliegen.
Von den anerkannten Beratungsstellen und Ärzt*innen sind jährlich zum 31. März Erfahrungsberichte bei der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen.
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