Bezirksregierung
Arnsberg
28.02.2025

Planfeststellungsbeschluss für die 154. Umlegung der Südwestfalenleitung (LNr. 007/000/000) in Schwerte

Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Planfeststellungsverfahren für die 154. Umlegung der Südwestfalenleitung (LNr. 7) in Schwerte mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 25. Februar 2025 abgeschlossen. 

Gegenstand des Vorhabens ist die 154. Umlegung der Südwestfalenleitung (Leitungsnummer 007.000.000 = LNr. 7) im Ortsteil Ergste der Stadt Schwerte im Kreis Unna. Die Umlegung beginnt nahe der Ruhr westlich der B236 (Bethunestraße) und endet an der B236 (Letmather Straße) auf Höhe der Kirchstraße.

Für das Vorhaben einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden notwendigen Änderungsmaßnahmen werden Grundstücke in folgenden Gemarkungen beansprucht:

Stadt Schwerte – Gemarkung Ergste, Villigst.

In dem Verfahren erfolgte eine Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Verbände. Die Stellungnahmen und Anregungen sind sorgfältig geprüft und abgewogen worden. Einwendungen sind nicht eingegangen.

Der Beschluss und eine Ausfertigung des festgestellten Plans werden in der Zeit vom 28. Februar 2025 bis einschließlich zum 14. März 2025 auf der in der Bekanntmachung genannten Internetseite zugänglich gemacht.
Der Planfeststellungsbeschluss gilt nach Ablauf von zwei Wochen seit dem Tag der Zugänglichmachung im Internet als bekanntgegeben.

Auf den Bekanntmachungstext wird ausdrücklich verwiesen.