Bezirksregierung beschließt ergänzendes Verfahren zum Neubau der A 445 zwischen Werl und Hamm
Der Beschluss wird in der Zeit von Mittwoch, 8. bis Mittwoch, 22. Januar 2025, in den Städten Hamm und Werl ausgelegt sowie auf der Homepage der Bezirksregierung unter www.bra.nrw.de/-5466 einsehbar sein.
Diese Art der Auslegung wird sowohl im Amtsblatt der Bezirksregierung Arnsberg und der Städte Hamm und Werl als auch in den örtlichen Tageszeitungen bekanntgegeben. Nach diesen zwei Wochen gilt der Beschluss zum ergänzenden Verfahren allen als zugestellt. Anschließend kann innerhalb eines Monats Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Bereits im Dezember 2020 wurde der Neubau des Autobahnabschnitts planfestgestellt und infolge zweier Klageverfahren beim Bundesverwaltungsgericht um ein ergänzendes Verfahren erweitert. Das Verfahren ist nun abgeschlossen, nachdem seitens der Planfeststellungsbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg, die Gegenäußerungen zur letzten Offenlegung abgewogen wurden. Durch das ergänzende Verfahren konnten Korrekturen der Planung auf den Gebieten der Wassertechnik, der Wasserrahmenrichtlinie, der Funktionalität von Schutzmaßnahmen für Fledermäuse sowie der Aufbereitung klimarelevanter Gesichtspunkte vorgenommen werden.
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