Beschluss zum ergänzenden Verfahren zum Neubau der A 445 AS Werl/Nord bis AS Hamm/Rhynern von Bau-km 0+163,50 bis Bau-km 7+910,00
Gemäß § 17 Satz 3 FStrG a.F. i.V.m. § 74 Abs. 4 VwVfG NRW ist der Planfeststellungsbeschluss dem Träger des Vorhabens, denjenigen über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Vereinigungen, über deren Stellungnahme entschieden worden ist, zuzustellen.
Eine Ausfertigung des Beschlusses ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans außerdem in den Gemeinden zwei Wochen zur Einsicht auszulegen; die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Auslegung in den Gemeinden Hamm und Werl erfolgt vom 08.01.-22.01.2025.
Zeitgleich können die Unterlagen auch über die Homepage der Bezirksregierung Arnsberg unter https://www.bra.nrw.de/-5466 und über das zentrale UVP-Portal des Landes eingesehen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG).
Klage kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden.
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