20.11.2024
Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Baustoffzentrum Ruhrtal GmbH, Dortmund
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a Nr. 1 und Nr. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird der Genehmigungsbescheid gemäß § 16 BImSchG der Firma Baustoffzentrum Ruhrtal GmbH, Giselherstr. 5-7, 44319 Dortmund, für zur wesentlichen Änderung der Anlage zur zeitweiligen Lagerung und zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen sowie einer Anlage zum Be- und Entladen von Schüttgütern, die im trockenen Zustand stauben können öffentlich bekanntgemacht.
Maßgeblich ist das BVT-Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Abfallbehandlungsanlagen von August 2018.
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