Bezirksregierung
Arnsberg
11.11.2024

Antrag des Ruhrverbandes auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 60 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 57 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) zur Errichtung einer Pulveraktivkohle-Dosierungsanlagen auf der Kläranlage Bestwig-Velmede

Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Zur langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung im Ruhr-Talsperrensystem soll pegelabhängig die Abflussmenge aus den Talsperren in die Ruhr verringert werden. Um eine Aufkonzentration von Mikroschadstoffen zu vermeiden muss die stoffliche Belastung der Gewässer reduziert werden. Daher beantragt der Ruhrverband die Errichtung und den Betrieb einer Pulveraktivkohle-Dosierungsanlagen auf der Kläranlage Bestwig-Velmede.