Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0)
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaften, in NRW insbesondere Landkreise, Städte, Gemeinden wie auch kommunale Zweckverbände und andere kommunale Gebietskörperschaften.
Was wird gefördert?
- Wirtschaftlichkeitslücke
Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreiberinnen und Betreibern von Breitbandinfrastrukturen für den Ausbau und den Betrieb einer hochleistungsfähigen Breitbandversorgung im Projektgebiet. - Betreibermodell
Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers für den Aufbau eines eigenen Breitbandnetzes, insbesondere- die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschalteter Glasfaser und /oder
- die Ausführung von Tiefbauarbeiten und / oder
- die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten
- Beratungsleistungen
Beauftragung externer Dienstleister zur Vorbereitung und Durchführung vorgenannter Aufgaben
Wie viel Förderung gibt es?
- Der Fördersatz des Bundes für die Förderbereiche Wirtschaftlichkeitslücke und Betreibermodell beträgt grundsätzlich 50% und kann unter bestimmten Voraussetzungen bis auf 70% erhöht werden. Die Länder können diese Förderung ergänzen. Für NRW regelt dies die “Ko-Finanzierungsrichtlinie zur Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“.
- Für Beratungsleistungen max. 50.000 € pro Gemeinde bzw. max. 200.000 € pro Landkreis oder gemeindeübergreifendes Projekt. Diese Förderung kann nur 1x in Anspruch genommen werden, wobei auch Förderungen aus der vorhergehenden Gigabit-Richtlinie vom 26.04.21 berücksichtigt werden.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Es gelten im Besonderen die folgenden Voraussetzungen. Details sind der Förderrichtlinie zu entnehmen:
- Aktuelle Breitbandversorgung ist kleiner als 200 Mbit/s symmetrisch bzw. keiner als 500 Mbit/s im Download
- Durchzuführendes Markterkundungsverfahren kommt zu dem Ergebnis, dass in nächsten 3 Jahren kein eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgen soll, der mehr als 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (Feststellung des Marktversagens)
- Nach dem Ausbau müssen den anzuschließenden Adressen zuverlässige Bandbreiten von 1 Gigabit/s symmetrisch zur Verfügung stehen.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Der Fördergeben (Bund) gibt ein- bis zweimal pro Jahr Antragsfristen vor, bis zu denen Anträge einzureichen sind (Aufrufe). Die Details hierzu sowie zum gesamten Ablauf des Förderverfahren finden sich auf der Internetseite des beauftragten Projektträgers des Bundes, der aconium GmbH. Folgender Link liefert die notwendigen Informationen:
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