Regionalrat und Bezirksregierung wollen regionale Windkraftplanung wie vorgesehen bis zum Frühjahr abschließen
Die OVG-Entscheidung betrifft aktuelle immissionsschutzrechtliche Anträge für Windkraftanlagen bei den Kreisen, die jedoch an Standorten entstehen sollen, die weder im Entwurf des Regionalplans, noch in kommunalen Planungen vorgesehen sind. Die Bezirksregierung hatte bei ihren Anweisungen an den Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis von der in Paragraf 36, Abs.3 des Landesplanungsgesetzes ausgewiesenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Kreise aufzufordern, die Verfahren zu derartigen Anträgen zunächst zurückzustellen. Absicht dieser gesetzlichen Regelung des Landes war es, eine rechtlich gesicherte Situation für den Zeitraum bis zur Rechtskraft der Windvorrangflächen im regionalplan zu erreichen, der dann Windvorrangflächen ausweist, die auf der kommunalen Ebene auch weitestgehend Akzeptanz finden.
Die Regionalratsvertreter bedauerten, dass das Gericht in der Begründung seiner bisherigen Entscheidungen diese landesgesetzliche Regelung leider nicht bestätigt und damit die jetzt beklagten Zurückstellungen als rechtswidrig gewertet habe.
Durch diese veränderte Rechtslage wird die bisherige Arbeit des Regionalrates Arnsberg zur Steuerung des Ausbaus der Windkraft mit den Mitteln der Landesplanung in Teilen in Frage gestellt. Nun entsteht die Möglichkeit, dass Windkraftanlagen an Standorten genehmigt werden können, die weder nach regionalplanerischen noch nach kommunalen Gesichtspunkten und im Sinne der Akzeptanz des Ausbaus der Windkraft in den fünf südwestfälischen Kreisen sinnvoll erscheinen.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat als Regionalplanungsbehörde in den vergangenen zwei Jahren in einem intensiven und Konsens orientierten Dialogverfahren mit klaren Kriterien gemeinsam mit den Kreisen, Städten und Gemeinden in Südwestfalen daran gearbeitet, Windkraftvorrangzonen für den Regionalplan zu identifizieren, die weitgehend Akzeptanz finden. In einem nächsten Schritt wird der jeweilige Entwurf für den Teilabschnitt für die Kreise Siegen-Wittgenstein, Olpe und den Märkischen Kreis sowie für das Überarbeitungsverfahren für den Teilabschnitt Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis erneut öffentlich ausgelegt. Die dann nochmals eingehenden Einwendungen und Bedenken werden erörtert und dann in den Planentwurf eingehen, der im Frühjahr 2025 dem Regionalrat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird.
„An diesem Vorgehen hält der Regionalrat weiterhin fest. Dies ist auch der ausdrückliche Wille aller Fraktionen und Gruppen im Regionalrat“, betont der Vorsitzende des Regionalrates, Hermann Josef Droege aus Wilnsdorf.
Parallel zur Entscheidung des OVG gibt es auf Bundesebene eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Baugesetzbuches, die bei einer tatsächlichen Umsetzung ebenfalls negative Auswirkungen auf die Arbeit der Landesplanung bei der Steuerung des Ausbaus der Windkraft haben würde. In dieser Angelegenheit haben sich die Vorsitzenden aller Regionalräte in Nordrhein-Westfalen bereits an die Vorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen demokratischen Parteien mit der Bitte gewandt, dass die entsprechenden Passagen so angepasst werden, dass ein gängiges Steuerungsinstrument für den Übergangszeitraum bis zum endgültigen Inkrafttreten eines Regionalplanes zur Verfügung steht.
Der Regionalrat Arnsberg appelliert an den Bundesgesetzgeber, dass bundesgesetzliche Regelungen, die den Ausbau der Windkraft betreffen, es den Ländern und Regionen ermöglichen, Regelungen im regionalen oder kommunalen Konsens zu entwickeln. Dies ermögliche langfristig einen weitgehend akzeptierten Ausbau der Windkraft.
In gleicher Absicht hat sich das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit einem Antrag an den Bundesrat gewandt.
Die Sprecher und Sprecherinnen der Fraktionen und Gruppen im Regionalrat Arnsberg betonen gemeinsam, dass insbesondere bei allen regionalplanerischen Verfahren, die den Ausbau der Windkraft ermöglichen und so zügig wie möglich vorantreiben, auch bei widerstreitenden Interessen, stets ein offener und vertrauensvoller Umgang aller Beteiligten möglich war und auch zukünftig gepflegt werden soll. Auf dieser Basis ist es im Verfahren bisher gelungen, eine größtmögliche Akzeptanz auf der kommunalen Ebene für Windkraftflächen zu entwickeln.
„Es ist für uns entscheidend, diesen Grundkonsens weiterhin zu sichern und durch eine möglichst zügige Verabschiedung einer regionalplanerisch abgesicherten Windkraftplanung verlässliche Planungsgrundlagen für den erforderlichen Ausbau der Windkraft in Südwestfalen zu erhalten. Daher wird die Arbeit an den beiden Teilplänen des Regionalplanes Arnsberg wie vorgesehen mit aller Sorgfalt und vereinten Kräften fortgesetzt“, machen die Vertreter und Vertreterinnen der im Regionalrat Arnsberg vertretenen Fraktionen und Gruppen deutlich.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Kreis Soest aktuell angewiesen, die weiteren dem Kreis Soest aufgegebenen Rückstellungen für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen, die dem OVG gegenwärtig zur Entscheidung vorliegen, zurückzunehmen. Über die Zurückstellungen weiterer Anträge, die bei den Kreisen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung seit dem 1. Oktober eingegangen sind, wird die Bezirksregierung in Kürze entscheiden.
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