21.10.2024
Genehmigungsbescheid der Aurubis AG, Lünen
Genehmigungsbescheid vom 10.10.2024 gemäß § 16 (2) BImSchG zur wesentlichen Änderung der Kupfersekundärhütte der Aurubis AG, 44532 Lünen, Kupferstraße 23 (Errichtung und Betrieb eines Vitriollagers).
Das für die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Merkblatt über die Besten Verfügbaren Techniken (BVT) für die Nichteisenmetallindustrie“ (2017).
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