Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L667n in Hamm und der Gemeinde Bönen
Die Planungsunterlagen werden in der Zeit vom 26.08.2024 bis einschließlich 25.09.2024 in der Stadt Hamm und der Gemeinde Bönen ausliegen.
Der geplante Neubau der L667n ist Bestandteil der südlichen Umgehung des Ortsteils Hamm-Rhynern. Die Ortsumgehung gliedert sich in zwei Teilabschnitte. Der Verlauf der L667 östlich der B63 wurde bereits auf die Straße „Oberster Kamp“ verlegt. Der westliche Teilabschnitt, der die Ortslage Freiske beinhaltet, erfordert eine Neutrassierung als L667n, um einen logischen Netzschluss und eine Verkürzung der Strecke zu erreichen.
Die Maßnahme dient der erforderlichen Neuordnung des Straßennetzes, die auch im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der A445 und einer zugehörigen Anschlussstelle an der Straße „Im Sutenkamp“ (zukünftig L667n) steht.
Zur nachhaltigen Entlastung des Ortskernes von Hamm-Rhynern und des Ortsteils Freiske ist die Verlegung der Landesstraße notwendig.
Nach Ablauf der oben genannten Auslegungsfrist können Einwendungen gegen die Planung bei der Bezirksregierung Arnsberg, der Stadt Hamm oder der Gemeinde Bönen erhoben werden. Dies ist bis einschließlich 25.10.2024 möglich.
Eingehende Einwendungen werden an den Landesbetrieb weitergegeben, sodass dort eine Gegenäußerung erarbeitet werden kann. Sollte im Anschluss daran ein Erörterungstermin anberaumt werden, wird dieser rechtzeitig bekannt gegeben. Sofern keine Planänderungen angestrebt werden, erstellt die Bezirksregierung Arnsberg anschließend unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen den Planfeststellungsbeschluss.
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