Bezirksregierung
Arnsberg
Bild eines Waldsees, die Bäume spiegeln sich in der Wasseroberfläche.

Gewässergüte

Der Bezirksregierung obliegen als obere Wasserbehörde Aufgaben gemäß Wasserhaushaltsgesetz. Hierunter fallen Entscheidungen über Planungen und Maßnahmen an Gewässern ebenso wie Entscheidungen über beantragte Gewässerbenutzungen, z.B. Abwassereinleitungen, sowie die Aufsicht über die Gewässer.

Im Sachgebiet „Gewässergüte“ werden die Daten der landesweiten Überwachung der Gewässer, für die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zuständig ist, aufbereitet und ausgewertet. Zum Beispiel wird analysiert, welche Ursachen festgestellte Defizite des ökologischen oder chemischen Zustands haben.

Diese Arbeiten sind eine wichtige Grundlage für die wasserbehördlichen Entscheidungen. Denn diese müssen beachten, dass die verbindlichen Bewirtschaftungsziele für die Oberflächengewässer „guter ökologischer Zustand“ bzw. „gutes ökologisches Potential“ und „guter chemischer Zustand“ erreicht werden und sich der Gewässerzustand nicht verschlechtert. Gemessen wird der Zustand anhand biologischer und chemischer Qualitätsmerkmale, die im Detail in der Oberflächengewässerverordnung geregelt sind.

Karte der Zuständigkeiten

Gewässergüte, Karte der Zuständigkeiten