07.06.2024
Genehmigungsbescheid der Mark-E Aktiengesellschaft, Werdohl
Änderungsgenehmigung der Mark-E Aktiengesellschaft vom 07.06.2023 gemäß § 16 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Wirbelschichtfeuerungsanlage am Standort in 58791 Werdohl, Auf der Mark 1 durch den Einsatz von Tiermehl als Zusatzbrennstoff.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das:
„Merkblatt über Beste Verfügbare Techniken bei der Abfallverbrennung aus 2019 mit zugehörigen BVT-Schlussfolgerungen (BVT-CLP) vom 12.11.2019“
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