Beteiligung an Vorhaben, die die Landschaft beeinträchtigen
Die höhere Naturschutzbehörde ist für die naturschutzfachliche Begleitung von Projekten und Planungen zuständig, für die eine behördliche Gestattung oder Anzeige bei der Bezirksregierung erforderlich ist.
In Zulassungs-, Genehmigungs- und Planverfahren vertritt die höhere Naturschutzbehörde die Belange von Natur und Landschaft in naturschutzfachlichen Stellungnahmen.
Dabei sind insbesondere diese Vorschriften zu beachten:
- Eingriffsregelung gem. §§ 14- 18 BNatSchG
- besonderer Artenschutz gem. §§ 44 und 45 BNatSchG
- FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 BNatSchG.
Bei Bedarf berät die höhere Naturschutzbehörde die Antragstellenden gern frühzeitig über die konkreten Anforderungen an die Erstellung der Antragsunterlagen.
Unter Downloads und Links stehen dazu zur Verfügung:
- Merkblatt zu erforderlichen Antragsunterlagen
Zum Artenschutz:
- VV-Artenschutz
- Protokolle einer Artenschutzprüfung
Zum Habitatschutz:
- VV-Habitatschutz
- Link zur Internetseite des LANUV NRW- Prüfprotokoll FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP).
Hinweis zum Prüfprotokoll FFH-Verträglichkeitsprüfung:
Die Datenerfassung von Prüfungen zur FFH-Verträglichkeit von Plänen oder Projekten erfolgt mit Hilfe von elektronischen Formularen (PDF). Die graphische Abgrenzung der Vorhabenfläche ist online in einer dynamischen Karte im Fachinformationssystem (FIS) darzustellen.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfprotokolle als PDF-Formular zusammen mit dem Link oder der html-Seite der digitalisierten Karte nur auf elektronischem Wege per E-Mail weitergeleitet werden können.
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