Beurlaubte Lehrkräfte/Lehrkräfte in Elternzeit
Grundsätzlich können auch beurlaubte Lehrerinnen und Lehrer, sofern ihre Rückkehr in den Schuldienst absehbar ist, an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen und so ihre berufliche Qualifikation sichern bzw. ausbauen.
Lehrkräfte in Elternzeit können auf Antrag auch an einem Zertifikatskurs teilnehmen. Sie können sich z.B. im Umfang der Anrechnungen, die sie für die Teilnahme am Zertifikatskurs erhalten, selbst vertreten. Detailfragen sprechen Sie bitte mit Ihrer Schulleitung und der zuständigen Personalsachbearbeitung ab.
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