Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Straße durch einen Wald. Es schneit stark. Im Vordergrund steht ein Warnschild, welches auf gefährliche Streckenführung hinweist.
17.01.2024
DWD warnt vor Schneefall und Glätte bis Donnerstagmorgen

In den Kreisen HSK, OE und SI-WI ruht Präsenzbetrieb auch am Donnerstag, 18. Januar

Die Wetterfront mit anhaltendem Schneefall und Glätte ist im Regierungsbezirk Arnsberg angekommen und der Deutsche Wetterdienst warnt vor Glatteis und Schneefall noch bis Donnerstagmorgen. Daher ist weiter mit starken Beeinträchtigungen zu rechnen und der schulische Präsenzbetrieb in drei Kreisen des Regierungsbezirks bleibt auch am Donnerstag ausgesetzt.

Betroffen sind laut der Voraussage des Deutschen Wetterdienstes von Mittwochnachmittag insbesondere: 

  • Hochsauerlandkreis
  • Kreis Olpe 
  • Kreis Siegen-Wittgenstein

Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ vom 15.10.2022 wird in oben genannten drei Kreisen ein regionales Ruhen des Präsenzbetriebs auch für den 18.01.2024 angeordnet.

In anderen ggf. lokal betroffenen Regionen können Eltern grundsätzlich selbst entscheiden, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen entscheiden die Eltern morgens, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren (Rd.Erl. 12-51 Nr. 1, Abschnitt 2, Abs. 2.1).

Die Schulleitungen in den Kreisen, in denen der Präsenzunterricht ausgesetzt ist, entscheiden im Rahmen der organisatorischen und personellen Möglichkeiten der Schule über die Art der Einrichtung von Unterricht in räumlicher Distanz.

Lehrkräfte haben, unabhängig von dieser Regelung ihren Dienst anzutreten, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen. 

Eltern und Träger des Ganztags sind von der Schule rechtzeitig über die getroffenen schulischen Maßnahmen zu unterrichten. Kinder, die regelmäßig im Ganztag betreut werden, können bei Bedarf und in Abstimmung mit dem Träger ein solches Angebot erhalten.

Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Betreuung durch die Schule zu gewährleisten.