Kein schulischer Präsenzbetrieb in den Kreisen MK, HSK, OE und SI-WI
Betroffen sind laut der Voraussage die folgenden Kreise:
- Märkischer Kreis
- Hochsauerlandkreis
- Kreis Olpe
- Kreis Siegen-Wittgenstein
Die genaue räumliche Einordnung sowie die Intensität sind derzeit noch unsicher. Mit größeren Beeinträchtigungen im Straßen- und Schienenverkehr ist zu rechnen.
Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ vom 15.10.2022 wird daher ein regionales Ruhen des Präsenzbetriebs für die Schulen für den 17.01.2024 in den oben genannten Kreisen angeordnet.
Die Leitungen der Schulen entscheiden im Rahmen der organisatorischen und personellen Möglichkeiten der Schule über die Art der Einrichtung von Unterricht in räumlicher Distanz.
Die Lehrkräfte werden – unabhängig von dieser Regelung – ihren Dienst antreten, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen. Sie können auf Anordnung der Schulleitung Distanzunterricht auch von einem anderen Ort als der Schule erteilen.
Eltern und Träger des Ganztags werden von der Schule rechtzeitig über die getroffenen schulischen Maßnahmen informiert. Kinder, die regelmäßig im Ganztag betreut werden, können bei Bedarf und in Abstimmung mit dem Träger ein solches Angebot erhalten.
Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, wird eine angemessene Betreuung durch die Schulen gewährleistet.
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