Regionalrat Arnsberg diskutiert Windkraftplanung für Südwestfalen
Das Landeskabinett hatte im Juni den Entwurf des Landesentwicklungsplanes beschlossen und die Bezirksregierungen als Regionalplanungsbehörden aufgefordert, die dortigen Vorgaben zur Windkraftplanung parallel auch in den jeweiligen Regionalplänen umzusetzen. Für die Planungsregion Arnsberg mit den fünf südwestfälischen Kreisen Siegen-Wittgenstein, Olpe und dem Märkischen Kreis sowie dem Hochsauerlandkreis und dem Kreis Soest ist im Entwurf des Landesentwicklungsplanes eine Flächenbeitragswert für die Windkraftplanung von 13.186 Hektar vorgesehen; das entspricht 2,13 Prozent der Gesamtfläche der fünf Kreise. Die regionalplanerische Absicherung dieser Flächen soll bis zum Jahr 2025 erreicht sein.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Aufforderung der Landesregierung zur Umsetzung der im Entwurf des Landesentwicklungsplanes vorgesehenen Vorgaben zur Planung von Windenergiebereichen daraufhin in Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern des Regionalrates, in Bürgermeisterkonferenzen und Informationsveranstaltungen mit den Planerinnen und Planern der Kommunen vorgestellt, vermittelt und diskutiert.
Auf der Basis eines durch objektivierbare Such- und Auswahlkriterien gestützten Konzeptes konnte die heute dem Regionalrat als Vorentwurf vorgelegte Flächenkulisse für potentielle Windenergiebereiche entwickelt werden. Sie umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 15.500 Hektar und ist damit größer als die im Entwurf des Landesentwicklungsplanes geforderte Fläche von 13.186 Hektar. Von den im Vorentwurf vorgesehenen Flächen entfallen ca. 10.000 Hektar auf den Hochsauerlandkreis und den Kreis Soest sowie ca. 5500 Hektar auf den Kreis Siegen-Wittgenstein, den Märkischen Kreis und den Kreis Olpe.
Der jetzt vorliegende Vorentwurf muss im nächsten Schritt einer Umweltprüfung unterzogen werden. Erst gemeinsam mit den Ergebnissen dieser Umweltprüfung kann er dem Regionalrat für den sogenannten Aufstellungsbeschluss vorgelegt werden, der das Startsignal für das eigentliche Regionalplanverfahren darstellt. Damit beginnt das Beteiligungsverfahren für die Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit.
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