Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz bzw. die Abwehr von Großschadensereignissen stellen ein wichtiges Instrument zum Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur dar.
Hierbei gilt es im Rahmen der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr den Auswirkungen
- schwerer Unglücksfälle,
- Naturkatastrophen,
- terroristischer Übergriffe und
- allen Gefahren, die die Menschen mit eigenen Selbsthilfemaßnahmen allein nicht bewältigen können,
sowohl präventiv als auch im Ereignisfall entgegenzuwirken.
Im Regelfall wird die Abwehr von Großschadensereignissen auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städten durchgeführt; der Bezirksregierung obliegt hierbei die Rechtsaufsicht über die Trägerinnen und Träger der Großschadensabwehr.
Darüber hinaus unterstützt und berät die Bezirksregierung die Kreise und kreisfreien Städte in Fragen der Umsetzung von rechtlichen Vorgaben und Konzeptionen des Landes NRW.
Rechtsgrundlage und Konzepte des Landes NRW
„Grundlage der Regelungen im Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen ist das Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG NRW) vom 17.12.2015. Ergänzt werden die landesgesetzlichen Regelungen durch die eingeführten Katastrophenschutzkonzepte des Landes.
Mit diesen wird die Grundlage geschaffen bei überregionalen, aber auch länger dauernden Schadensereignissen bestmögliche Hilfeleistung zu gewähren. Der Bezirksregierung obliegt hierbei die Koordination des Einsatzes der überörtlichen Hilfe. Dafür stellt die Bezirksregierung in Abstimmung mit den Kreisen und kreisfreien Städten Alarm und Einsatzpläne auf.
Folgende ständig weiter entwickelte Konzepte spiegeln den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen wieder:
- Vorgeplante überörtliche Hilfe im Brandschutz und der Hilfeleistung in Form von
- aus den Zügen der kommunalen Feuerwehren gebildeten Bezirksbereitschaften, die bei Bedarf in Bezirksabteilungen weiter gebündelt werden.
- Vorgeplante überörtliche Hilfe im Sanitäts- und Betreuungsdienst in Form der
- gemeinsam mit den Hilfsorganisationen gebildeten Einsatzeinheiten NRW (EE NRW) der Kreise und kreisfreien Städte, mit denen bei Bedarf Behandlungsplatz-Bereitschaften 50 (BHP-B 50) oder Betreuungsplatz-Bereitschaften 500 (BTP-B 500) gebildet werden,
- Patiententransport-Züge 10 NRW (PTZ 10 NRW) der Kreise und kreisfreien Städte.
- ABC-Schutz-Konzept NRW in Form der
- ABC-Züge NRW,
- der Personal- (P-Dekon NRW), Verletzten- (V-Dekon NRW) sowie Geräte-Dekontaminationsplätze NRW (G-Dekon NRW),
- der Messzüge NRW und der
- Analytischen Task Force NRW (ATF NRW).
- Aus diesen Einheiten kann bei Bedarf die ABC-Bereitschaft NRW gebildet werden.
- Wasserrettungszüge NRW
- Logistik-Züge NRW
- als Ergänzung für Konzepte der überörtlichen Hilfe, mit denen die Einsatzdauer deutlich erhöht werden kann.
- Mobile Führungsunterstützung von Stäben (MoFüSt NRW)
Hinzu treten Einrichtungen wie die Leitstellen für Feuerschutz und Rettungsdienst der Kreise und kreisfreien Städte, Krisenstäbe und ähnliches.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Links im Bereich Externe Links.
Ehrenamt
Neben den vielen hauptamtlichen Kräften der Feuerwehren und der im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden ist aber eine wesentliche und unverzichtbare Säule des Katastrophenschutzes das Ehrenamt.
Gerade die ehrenamtlichen Helfer*innen in den freiwilligen Feuerwehren und den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst) ermöglichen es erst, die Konzeptionen mit Leben zu füllen, da allein durch hauptamtliche Kräfte der Kreise und kreisfreien Städte Katastrophenschutz in der erforderlichen Qualität und Quantität nicht realisierbar wäre.
Für Fragen rund um den Katastrophenschutz und zu den Konzeptionen des Landes NRW stehen die Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
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