Gebirgsmechanik und Sprengwesen
Aus den gebirgsmechanischen Gegebenheiten im Tiefbau leitet sich in der Regel der notwendige Ausbau bzw. die Ausbaudimensionierung ab. Daher stellt die Gebirgsmechanik und die dazugehörige Ausbautechnik eine große und anspruchsvolle Tätigkeit im untertätigen Bergbau dar. In diesem Bereich werden die Regelungen der entsprechenden Bergverordnungen (hier: BVOSSE und BVOSt) umgesetzt bzw. angewendet.
Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (wie Sprengstoffen und Zündmitteln) ist im Sprengstoffgesetz (SprengG) geregelt.
Das Sachgebiet Sprengwesen überwacht die Einhaltung des Sprengstoffgesetzes in den Betrieben unter Bergaufsicht in NRW, erteilt Erlaubnisse für den betrieblichen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, stellt Befähigungsscheine und Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Beschäftigte aus, die mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen und erteilt Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Sprengstofflager.
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