Bezirksregierung
Arnsberg
(v.l.n.r.): Bürgermeister Arne Moritz, Kimberly Schalkowski (Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz), Daniel Utzel (Leiter Baubetriebshof), Regierungspräsident Heinrich Böckelühr, Elisa Wortmann (Städtebauförderung der BR Arnsberg), Ulrike Möring (Fachdienstleiterin Bauverwaltung)
18.09.2023
Städtebauförderung und Förderung Emissionsarme E-Mobilität

Regierungspräsident Heinrich Böckelühr besucht Lippstadt mit 7,175 Millionen Euro an Förderungen im Gepäck

Bei seinem Besuch in Lippstadt hat Regierungspräsident Heinrich Böckelühr gleich drei Förderbescheide mitgebracht. Diese Bescheide in Höhe von insgesamt rund 7,175 Millionen Euro überreichte er bei einem Treffen mit Bürgermeister Arne Moritz.

Aus dem Programm „Lebendige Zentren“ erhält die Stadt Lippstadt eine Förderung über 6,375 Millionen Euro für städtebauliche Maßnahmen im Quartier Südliche Altstadt. Konkret sind die Fördermittel für den Bau des neuen Stadthauses als Kernmaßnahme bestimmt. Zwei weitere Förderbescheide in Höhe von jeweils 400.000 Euro kommen aus dem Programm „Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw)“. Diese Gelder werden für zwei rein batterieelektrisch betriebene Abfallsammelfahrzeuge zur Verfügung gestellt.

Der Arnsberger Regierungspräsident betont: „Die Stadt Lippstadt hat ein Maßnahmenkonzept entwickelt, mit dem das Quartier Südliche Altstadt städtebaulich weiterentwickelt und aufgewertet werden soll. Hierbei wird auch die klimagerechte Stadtentwicklung mitgedacht – eine gute Sache! Ebenso unterstützen wir sehr gerne den Kauf der beiden batterieelektrisch betriebenen Abfallsammelfahrzeuge mit der Höchstförderung von 400.000 Euro pro Fahrzeug.“

Bürgermeister Arne Moritz freut sich über die insgesamt hohe Förderung für zwei zukunftsweisende Projekte der Stadt: „Wir nehmen das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens im Jahr 2040 ernst. Beide Projekte leisten einen wesentlichen Beitrag für diese Zielsetzung. Gerade der Stop-and-Go-Betrieb fossil betriebener Müllsammelfahrzeuge erzeugt erhebliche Emissionen, die durch die batteriebetriebenen Fahrzeuge vor Ort komplett entfallen.

Mit der städtebaulichen Förderung für das Quartier Südliche Altstadt gelingt es, die Entwicklung in diesem Bereich entscheidend voranzubringen. Dies ermöglicht auch eine Neuausrichtung der Stadtverwaltung hinsichtlich des Bürgerservices und der Digitalisierung.“

Förderung aus dem Programm „Lebendige Zentren“

Beim Neubau des Stadthauses handelt es sich um eine Maßnahme der REGIONALE 2025. Der zweite Stern wurde 2022 verliehen, der dritte Stern ist beantragt. Im neuen Stadthaus soll die bislang auf zwölf Standorte verteilte Stadtverwaltung an einem Ort zusammengeführt werden. Bürgerinnen und Bürger haben damit zukünftig eine zentrale Anlaufstelle für Ihre Anliegen. Grundlage für die geplanten Maßnahmen ist das vom Rat der Stadt Lippstadt vor zwei Jahren beschlossene Entwicklungskonzept für das Quartier Südliche Altstadt, das sich in Innenstadtrandlage befindet. Bei der Umsetzung der Maßnahmen wird ein Fokus auf den Bereich der nachhaltigen Mobilität und der Weiterentwicklung der „grün-blauen“ Infrastruktur gelegt, ein weiterer auf die klimagerechte Stadtentwicklung. Die aktuelle Förderung ist die erste Förderung dieser Gesamtmaßnahme. Neben dem Stadthausneubau werden auch der Wettbewerb und die Rahmenplanung, das Quartiersmanagement für die Jahre 2023 bis 2025 sowie die Markenbildung und Öffentlichkeitsarbeit finanziell unterstützt.

Förderung der E-Mobilität

Mit den neuen Batterieelektrofahrzeugen will die Stadt zwei dieselbetriebene Altfahrzeuge ersetzen. Die beantragten Abfallsammelfahrzeuge entsprechen der Klasse N3 (für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen). 

Ziel der Förderung der Landesregierung NRW der E-Mobilität ist es, durch eine veränderte Mobilität das Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern. Der Ausbau der Elektromobilität kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Auf Grundlage der aktuellen Förderrichtlinie können z. B. Gemeinden und deren kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, eine Förderung für kommunale Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Sonderfahrzeuge der vorgenannten Klassen beantragen. Die Förderquote beträgt maximal 80 Prozent der Investitionsmehrkosten bis maximal 400.000 Euro.