23.06.2023
Transfergesellschaft für Breuer Motoren Bochum erhält EU-Förderung
Hintergrund zum Förderprogramm ESF – Beschäftigtentransfer
Gefördert werden kann der Transfer von Arbeitslosigkeit Bedrohter in eine neue Beschäftigung durch Beratung und flankierende Tätigkeiten mit Zustimmung des für Arbeit zuständigen Ministeriums:
- für Unternehmen, die den EU-Kriterien für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) entsprechen. Das Unternehmen muss eine dementsprechende Erklärung abgeben, oder
- für Unternehmen, die von Insolvenz bedroht sind oder insolvent sind. Der Nachweis ist z.B. durch einen Beschluss des Amtsgerichts zu erbringen oder
- für Unternehmen, die sich nachweislich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und die für die Region eine besondere arbeitsmarktpolitische Bedeutung haben. Der Nachweis ist zu erbringen.
Außerdem gelten folgende Voraussetzungen:
- Im Unternehmen müssen Beschäftigte durch einen Personalabbau von Arbeitslosigkeit bedroht sein.
- Grundsätzlich muss ein Transfersozialplan abgeschlossen sein.