Bezirksregierung
Arnsberg

Mobilitäten beantragen für EFFORT-A

Ablauf zur Beantragung von Mobilitäten

Vor der Mobilität (mind. 4 Wochen vorher)

  • Merkblatt Mobilitäten lesen
  • Teilnehmervereinbarung und Mobilitäts- und Dienstreiseantrag vollständig ausfüllen und durch die Schulleitung genehmigen lassen.
  • Digitaler Versand der Dokumente an das Verwaltungspostfach verwaltungefforta [at] bra [dot] nrw [dot] de (verwaltungefforta@bra [dot] nrw [dot] de) zu Händen Dirk Kolar.
  • Buchung der Mobilität nach Eingang der Genehmigung. 
  • Einreichung des Antrags auf Kostenerstattung mit notwendigen Anhängen an verwaltungefforta [at] bra [dot] nrw [dot] de (verwaltungefforta@bra [dot] nrw [dot] de).
  • Prüfung Übersicht einzureichender Dokumente → je nach Mobilitätsart → notwendigen Dokumente für die Mobilität vorbereiten und von der Schulleitung unterzeichnen lassen.
!! Bei Job-Shadowings gelten die ausformulierten Ziele im Mobilitätsantrag als "Learning Agreement". Daher müssen diese für die aufnehmende Schule ggf. ins Englische übersetzt und mit der "Ergänzung zur Lernvereinbarung JS Englisch" vor Ort unterschrieben werden. 

Während der Mobilität

  • Entsprechende Dokumente je nach Mobilitätsart vor Ort unterzeichnen lassen. 

Nach der Mobilität

Hinweise

  • Sollte eine Mobilität nicht stattgefunden haben, Sie aber bereits die Förderung hierfür erhalten haben, sind Sie verpflichtet die Projektkoordination zu informieren! Gibt es keinen Ersatz für die Veranstaltung, ist eine Rückzahlung an das Konto der Bezirksregierung Arnsberg Dez. 46.3 erforderlich. 
  • Nachweispflicht: Bitte denken Sie daran, dass Sie alle Unterlagen (Belege, Vereinbarungen, Teilnahmezertifikate etc.) zur Mobilität über 3 Jahre aufbewahren und bei einer externen Prüfung vorhalten können müssen!
  • Schulleitungen stellen die Dienstreiseanträge bei der jeweilig zuständigen schulfachlichen Aufsicht über den regulären Dienstweg inklusive Mobilitätsantrag.