Bezirksregierung
Arnsberg
Mittelspannungskabel befestigt in einer Transformatorenstation.

Förderung von Netzanschlüssen in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Was wird gefördert?

Netzanschlüsse an das Mittelspannungsnetz in Verbindung mit „Nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge“. (separate Antragstellung erforderlich)

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

  • Netzanschlüsse
  • Baukostenzuschüsse
  • Verkabelungen bis zum nächstgelegenen Aufbauort des Verteilerkastens
  • Tiefbau
  • Fundament
  • Wiederherstellung der Oberfläche

Ladeinfrastruktur (Ladesäule/Wallbox) wird über diesen Antrag nicht gefördert.

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung:

  • maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 50.000 Euro je Standort

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Gefördert werden nur Netzanschlüsse an bereits bestehenden Standorten.

Voraussetzung für die Zuwendung ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur, die auf Grundlage dieser Richtlinie gefördert wird. Eine Antragstellung und Bewilligung für die Förderung von Ladeinfrastruktur „Nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge“ mit mindestens 50 kW Ladeleistung pro Ladepunkt nach dieser Richtlinie ist daher verpflichtend.

Es sind nur Netzanschlüsse für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur förderfähig.

Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  • Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
  • Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen hochladen (maximal zehn Anlagen). 
  • Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!). 
    Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
    Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres [dot] emob [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres [dot] emob@bra [dot] nrw [dot] de) im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres [dot] emob [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres [dot] emob@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
  • Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
  • Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
  • Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
  • Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.

Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:

Zum AntragsformularBei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Tel. 0211 837-1928 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)

Was sind die rechtlichen Grundlagen?