Bergbauliche Riss- und Kartenwerke in analoger und digitaler Form
Im Land Nordrhein-Westfalen wird bereits seit vielen Jahrhunderten Bergbau betrieben. Die Pflicht zur Dokumentation der bergbaulichen Tätigkeit in sogenannten Risswerken ist – bedingt durch die geschichtliche Entwicklung und damit einhergehende unterschiedliche gesetzliche Vorgaben – regional abweichend. Erst seit dem Jahr 1865 besteht mit dem Allgemeinen Berggesetz für die Preußischen Staaten (ABG) ein einheitliches Regelwerk, welches den Bergbautreibenden zur Führung eines Risswerks verpflichtet. Die älteste, bei der Bezirksregierung Arnsberg vorliegende Darstellung stammt aus dem Jahr 1737.
Grubenbild Dörnberg aus dem Jahre 1737 (Freigegeben durch den Markscheider P. Lausecker der Sachtleben Bergbau Verwaltungs-GmbH)
Die Abteilung Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg ist verantwortlich für die dauerhafte Aufbewahrung dieser Unterlagen. Auch wenn der Bestand u. a. durch Alterung oder Kriegseinflüsse dezimiert wurde, ist es bundesweit die größte Sammlung an bergbaulichen Riss- und Kartenwerken.
Im Jahr 2000 wurde mit der Digitalisierung der wertvollen Sammlung bergbaulicher Unterlagen begonnen. Heute ist die Digitalisierung weit fortgeschritten und stellt einen digitalen Geodatenbestand dar, dem eine immer größere Bedeutung für die tägliche Aufgabenerfüllung zukommt. Durch die Entwicklung der digitalen Informationshaltung und -verarbeitung sind mit der Qualitätssicherung und Langzeitsicherung der Daten inzwischen neue Herausforderungen entstanden.
Erkundung beim Tagesbruchereignis "Rosterberg" (Quelle: Jahresbericht der Bergbehörden NRW 2010)
Die analog vorhandenen Riss- und Kartenwerke sowie die digitalen Kopien davon bilden die Grundlage der behördlichen Informationssysteme, in denen weitere Sekundärinformationen aus den Unterlagen abgeleitet und dargestellt werden. Die Informationssysteme unterstützen die Erledigung der vielseitigen Aufgaben, z.B. die Beurteilung der bergbaulichen Situation für die Abwehr konkreter Gefahren und Einleitung präventiver Maßnahmen, Auskünfte zu den bergbaulichen Verhältnissen an Privatpersonen und Vorhabenträgerinnen bzw. -träger sowie Genehmigung und Aufsicht nach Bundesberggesetz. Zudem werden auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes NRW Informationen an berechtigte Stellen und Privatpersonen übermittelt.
Hinsichtlich des Datenschutzes beachten Sie bitte die Hinweise, die sich speziell auf die in den behördlichen, internen Informationssystemen sowie die analogen Informationen beziehen. Das Informationsblatt „Datenschutzhinweise für analoge Unterlagen und digitale Informationssysteme“ finden Sie unter Download. Die allgemeinen Hinweise finden Sie auch unter der Seite Datenschutz.
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