NEUE KÜNSTE RUHR (NKR)
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Ein Antrag kann gestellt werden von:
- Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturarbeitenden (dazu gehören zum Beispiel Personen aus Bereichen wie Programmierung, Szenographie, Kuration und Design)
- Gruppen, Initiativen und Kompanien (sowohl juristische als auch natürliche Personen)
- kommunalen und freien Kultureinrichtungen
Aufstrebende Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturarbeitende, die gerade in den Beruf einsteigen, sind ausdrücklich eingeladen, sich zu bewerben.
Für die Person oder Organisation, die einen Antrag stellt, muss Folgendes gelten:
- Sie verortet sich in einem der vier Förderbereiche oder an ihren interdisziplinären Schnittstellen.
- Sie kann ihre künstlerische Qualifikation und Auseinandersetzung mit den Neuen Künsten durch mindestens zwei Arbeitsproben oder Referenzprojekte nachweisen. Eine künstlerische Ausbildung oder eine hauptberufliche künstlerische Tätigkeit sind dabei keine Fördervoraussetzung.
- Wenn eine natürliche Person den Antrag stellt, muss sie für die Projektlaufzeit ihren Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt im Ruhrgebiet haben.
- Wenn eine juristische Person den Antrag stellt, muss sie ihren Sitz im Ruhrgebiet haben.
- Natürliche oder juristischen Personen mit Sitz außerhalb des Ruhrgebiets können einen Antrag stellen, wenn sie mit natürlichen oder juristischen Personen aus dem Ruhrgebiet kooperieren.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der NKR-Projektförderung werden künstlerische Projekte gefördert, die aufgeführt oder öffentlich präsentiert werden. Projekte sind Vorhaben, deren Dauer begrenzt ist. Dazu können auch Festivals gehören.
Das reguläre Tagesgeschäft einer Organisation oder Institution ist kein Projekt.
Wie viel Förderung gibt es?
Der Fördersatz beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Einzelpersonen und freie Träger müssen mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Form von Eigenmitteln einbringen; kommunale Träger mindestens 20 Prozent.
Es können Fördermittel ab 5.000 Euro beantragt werden. Bei kommunalen Institutionen gilt eine minimale Fördersumme von 12.500 Euro.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Eine vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft bestellte Fachjury spricht Förderempfehlungen an das Land Nordrhein- Westfalen aus.
Ein Anspruch der antragstellenden Person auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Ein Projekt muss innovativ sein und eine hohe künstlerische Qualität ausweisen.
Darüber hinaus sind die folgenden Kriterien Grundlage für die Bewertung durch die Jury.
Das Projekt sollte eines oder mehrere davon erfüllen:
- Erhöhung der Sichtbarkeit der Neuen Künste (z. B. durch Aktivitäten im öffentlichen Raum oder ohnehin für das Projekt getätigte Öffentlichkeitsarbeit)
- Unterstützung von aufstrebenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturarbeitenden
- Beitrag zum Aufbau nachhaltiger Strukturen und Netzwerke im Bereich der Neuen Künste im Ruhrgebiet
- Weiterentwicklung der interdisziplinären Schnittstellen zwischen den verschiedenen Sparten von NKR
- Stärkung der künstlerischen Arbeit von Personen mit marginalisierten Perspektiven
- Ansprache von Menschen, die wenig Zugang zu Kulturangeboten haben
- Berücksichtigung von ökologischer Nachhaltigkeit
- Möglichkeiten der Weiter- und Nachnutzung von im Projekt erarbeiteten Formaten
- Berücksichtigung von Barrierefreiheit
- Kollaborationen zwischen Organisationen und Einzelpersonen aus dem Ruhrgebiet mit internationalen Organisationen oder Einzelpersonen
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Ausführliche Informationen zur Antragsstellung und zum weiteren Verfahren sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen.
Diese entnehmen Sie bitte der Webseite der NKR auf Deutsch und Englisch.
https://neuekuensteruhr.de/programm
Personen, die einen Antrag stellen möchten, sind verpflichtet sich in einer der digitalen Veranstaltungen der Programmkoordination über das Förderprogramm und die Antragstellung zu informieren.
Die Termine hierfür werden laufend auf der Webseite publiziert. Zusätzlich kann ein individuelles Beratungsgespräch mit der Programmkoordination vereinbart werden.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Anträge für Projektvorhaben in 2025 können zwischen dem 1. April und 14. Juni 2024 online gestellt werden. Der Zeitraum, in dem die Projekte (Dauer bis zu zwei Jahre) laufen, beginnt frühestens am 1. Januar 2025. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Fachjury.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Das Land gewährt Zuwendungen für Projektförderungen nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften (VV) zu §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW) sowie der allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung. Allgemeine Bestimmungen zur Kulturförderung des Landes regelt das Kulturgesetzbuch NRW.
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