Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel - Dauersberg abgewiesen
Die Klage betraf den Teilabschnitt zwischen dem Punkt Ochsenkopf in Iserlohn und dem Punkt Attendorn. Mit der Klage wurden insbesondere die Führung des für die Bauzeit vorgesehenen temporären Freileitungsprovisoriums und dessen Auswirkungen beanstandet.
Das in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz zuständige Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung nicht an den vom Kläger geltend gemachten Mängeln leidet. Aus diesem Grund wurde die Klage abgewiesen.
Bei dem Neubau der Höchstspannungsleitung von Dortmund-Kruckel nach Dauersberg in Rheinland-Pfalzhandelt es sich um ein vordringliches Infrastrukturprojekt, dessen Realisierung aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist.
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