Bezirksregierung
Arnsberg
Bild verschiedenfarbiger Lose

Lotterien und Ausspielungen

Für sogenannte Kleine Lotterien und Ausspielungen, dies sind Veranstaltungen,

  • die sich nicht über das Gebiet einer kreisfreien Stadt oder eines Kreises hinaus erstrecken,
  • deren Spielplan einen Reinertrag und eine Gewinnsumme von mindestens einem Drittel des Spielkapitals (Gesamtpreis aller Lose) vorsieht,
  • bei denen das Spielkapital (= Anzahl der Lose x Lospreis) unterhalb des Wertes von 40.000 Euro liegt,
  • bei denen der Losverkauf die Dauer von drei Monaten innerhalb eines Jahres nicht überschreitet,
  • bei denen keine Prämien – oder Schlussziehungen vorgesehen sind,
  • deren Reinertrag ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet wird und
  • mit denen keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden

gilt die "Allgemeine Erlaubnis" durch Bekanntmachung des Ministeriums des Innern des Landes NRW 13-38.07.09-12 vom 06.08.2021 als erteilt.

Diese "Allgemeine Erlaubnis" kommt allein für Institutionen und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Kinder- und Jugendpflege, Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften, Sportvereine, Feuerwehren und Stiftungen sowie sowie für sonstige Veranstalter in Betracht, die die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes erfüllen (Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt).

Eine Kleine Lotterie/Ausspielung ist mindestens zwei Wochen vor Beginn bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen.

Für eine Lotterie, welche nicht die Sachvoraussetzungen der Allgemeinen Erlaubnis für Kleine Lotterien oder Ausspielungen erfüllt, etwa weil es sich um eine überörtliche Veranstaltung handeln soll und/oder das Spielkapital den Betrag von 40.000 Euro übersteigt, benötigt der Veranstalter eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Der Erlaubnisantrag ist an die regional zuständige Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen zu richten, wenn die Veranstaltung ausschließlich innerhalb des jeweiligen Regierungsbezirks stattfinden soll. Im Übrigen ist der Antrag an das Ministerium des Innern NRW in 40190 Düsseldorf zu richten.