Bezirksregierung
Arnsberg
09.02.2023
Umwelt und Naturschutz

Weitere Anhörung zum EU-Vogelschutzgebiet „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“

Die Kulisse des EU-Vogelschutzgebietes „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ wurde in Teilen angepasst: Grundlage dafür sind die Auswertung aller Einwendungen der ersten Offenlage und ein Kenntnisgewinn durch ergänzende Kartierungen im Jahr der Offenlage 2021 sowohl des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) als auch des ehrenamtlichen Naturschutzes. 

Wie vielfach öffentlich gefordert, wurden weitere Ortsbegehungen und Überprüfungen durch den behördlichen Naturschutz durchgeführt. Alle Daten wurden, wie vor der ersten Offenlage, durch das LANUV plausibilitätsgeprüft.

Änderungen in Bezug auf die melderelevanten Arten oder Arten des Standarddatenbogens haben sich im Rahmen der Auswertung der Offenlage nicht ergeben.

Die Offenlage ist beschränkt auf die Gebiets- bzw. Kulissenänderungen. D.h. im Umkehrschluss: Berechtigte im Sinne des Anhörungsverfahrens sind diejenigen, die durch die Änderung der Kulisse betroffen sind. Bedenken und Anregungen, welche bereits in dem vorherigen Auslagezeitraum vorgetragen wurden oder hätten vorgetragen werden können, werden im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nicht beachtet werden können.

Da der Status des sogenannten „Faktischen Vogelschutzgebietes“ und dessen weitreichende Rechtsfolge im Sinne einer Veränderungssperre bereits Auswirkungen in Bezug auf Plan- und Genehmigungsverfahren zeigt, ist eine Offenlage für einen Monat vom 27. Februar bis zum 27. März 2023 vorgesehen.

Die Unterlagen der Offenlage sind sowohl bei den beiden Bezirksregierungen Arnsberg und Detmold als auch dem Hochsauerlandkreis und dem Kreis Paderborn sowie den Städten Brilon, Marsberg, Bad Wünnenberg, Büren und Olsberg vor Ort einzusehen. Die vollständigen Offenlageunterlagen sind spätestens ab dem 27. Februar 2023 auch online auf der Webseite der Bezirksregierung Arnsberg unter dem folgenden Link zu finden: www.bra.nrw.de/4869465

Dort wird dann auch der interaktive Geoserver des Hochsauerlandkreises mit der Kulisse des geänderten Vogelschutzgebietes eingebunden. Hierdurch kann ab dem 27. Februar auch näher an Flächen herangezoomt werden, um zu schauen, ob eine Fläche im oder außerhalb des Vogelschutzgebiets liegt. Es steht dort auch weiterhin das zusätzliche Informationsangebot der höheren Naturschutzbehörde zur Verfügung, zum Beispiel zu den einzelnen Arten und zum Verfahrensablauf.

Hintergrund

Dem Land Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2019 umfangreiche, mehrjährige Kartierungen des ehrenamtlichen Naturschutzes zur Verfügung gestellt. Diese Daten wurden durch die Vogelschutzwarte des Landes NRW beim Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW eingehend geprüft. Als Ergebnis dieser Prüfung ist festzustellen, dass es sich gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie um ein Vogelschutzgebiet handelt, welches an die EU-Kommission zu melden ist. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) muss ein Mitgliedstaat die „geeignetsten Gebiete“ als Vogelschutzgebiet melden (vgl. EuGH, Urteil v. 2.8.1993, C-355/90). Damit handelt es sich bei dem betreffenden Gebiet derzeit um ein faktisches Vogelschutzgebiet.