27.10.2022
Antrag der Dyckerhoff GmbH, Geseke
Auf der Grundlage des § 24 Abs. 3 der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird die Zulassung von Ausnahmen gem. § 24 Abs. 1 der 17. BImSchV vom 26.10.2022 für die HeidelbergCement AG, Schneidweg 28-30, 59590 Geseke, bekannt gemacht.
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