Bezirksregierung
Arnsberg

Vermessungsoberinspektor*in – Duales Studium (Bachelor of Science/Bachelor of Engineering)

Was macht man eigentlich als Regierungsvermessungsoberinspektor*in?

Bei der Bezirksregierung Arnsberg ist der Einsatz in zwei unterschiedlichen Dezernaten möglich. Abhängig davon unterscheiden sich auch die zu bearbeitenden Aufgaben.

Im Dezernat 31 „Kommunalaufsicht/Katasterwesen“ wirken sie mit bei der Aufsicht:

  • über die Katasterbehörden,
  • über die öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*innen,
  • über die Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und
  • im Bereich der Ausbildung von Vermessungsfachpersonal.

Im Dezernat 33 „Ländliche Entwicklung/Bodenordnung“ bearbeiten Regierungsvermessungsoberinspektor*innen selbstständig vermessungstechnische und planerische Arbeitsprozesse bei der Durchführung von Bodenordnungsverfahren. Auch die spätere Übernahme der Projektleitung in verschiedenen ländlichen Bodenordnungsverfahren ist möglich. Des Weiteren wirken sie mit bei der Bearbeitung von Fördermaßnahmen im Bereich der ländlichen Entwicklung und Bodenordnung.

Voraussetzungen zur Ausbildung

Für das duale Studium in der Laufbahngruppe 2.1 des technischen Verwaltungsdienstes des Landes NRW ist die allgemeine Hochschulreife oder die uneingeschränkte Fachhochschulreife erforderlich.

Für eine Tätigkeit im Beamt*innenverhältnis gelten zudem besondere Anforderungen an die gesundheitliche Eignung. Diese wird durch eine*n Amtsärzt*in festgestellt. Wichtig ist auch: Zum Ende der Ausbildung darf niemand älter als 39 Jahre sein (Ausnahmen z. B. bei anerkannter Schwerbehinderung/Gleichgestellten oder Erziehungszeiten). Des Weiteren wird die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates benötigt.

Ausbildungsverlauf

Ausbildungsbeginn für das 43 Monate dauernde Studium ist der 1. September, sofern Ausbildungsstellen zur Verfügung stehen. Vor der Einstellung muss ein vierwöchiges Praktikum im Fachdezernat der Bezirksregierung Arnsberg absolviert werden.

Sie kombinieren Ihr Studium (z.B. an der Hochschule Bochum) direkt mit der Beamtenausbildung. In den Semesterferien absolvieren Sie die Praxisabschnitte u. a. in der Bezirksregierung. Daneben stehen Ihnen im Jahr 30 Urlaubstage zu (s. Link zum Ausbildungsplan).

In der Ausbildung erhalten Sie zusätzlich zu dem im Studium erworbenen vermessungsspezifischen Fachwissen viele rechtliche Kenntnisse. Sie lernen neben dem Studium die Organisation, Aufgaben und Arbeitsweisen ganz unterschiedlicher Stellen und Behörden des amtlichen Vermessungswesens in Nordrhein-Westfalen kennen. In der Flurbereinigungsbehörde beschäftigen Sie sich in kleinen Planungsteams mit technischen und planerischen Prozessen von Bodenordnungsverfahren.

Der Verdienst

Die Anwärter*innen des Landes NRW erhalten eine Besoldung entsprechend der Anlage 12 zum Landesbesoldungsgesetz NRW. Diese richtet sich nach dem Einstiegsamt nach erfolgreicher Laufbahnprüfung und somit Abschluss des Vorbereitungsdienstes.

Das Einstiegsamt der Vermessungsoberinspektoranwärter*innen liegt nach dem Vorbereitungsdienst bei A10. Somit erhalten diese eine Besoldung von 1.405,68 Euro (Anwärter*innengrundbetrag) über den gesamten Verlauf des 43 monatigen dualen Studiums.

Die genauen Besoldungstabellen sind auf der Seite

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/besoldungstabellen-fuer-beamtinnen-und-beamte

veröffentlicht.

Zukunftschancen

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe möglich und die späteren Aufstiegsmöglichkeiten sind sehr gut. Sie verpflichten sich mind. 5 Jahre bei der Bezirksregierung Arnsberg zu bleiben.

Zur täglichen Arbeit gehören beispielsweise im Katasterwesen:

  • die Teilnahme an Geschäftsprüfungen,
  • die Klärung von Rechtsfragen,
  • die Regelung der Ausbildung und Prüfungsabläufe für Referendar*innen, Anwärter*innen und den Auszubildenden in der Geoinformationstechnologie.

…und im Bereich der Bodenordnung:

  • die selbstständig vermessungstechnische und planerische Bearbeitung von Prozessen in Bodenordnungsverfahren;
  • Einsatz moderner Geoinformationssysteme;
  • Die Übernahme der Projektleitung in Bodenordnungsverfahren ist möglich.

Nach sechs Jahren Berufserfahrung besteht die Möglichkeit, innerhalb von NRW als öffentlich bestellte*r Vermessungsingenieur*in zugelassen zu werden.

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