Altbergbau - Risikomanagement
Für zahlreiche verlassene Schächte und potenziell tagesbruchverursachende Grubenbaue existieren keine Bergwerkseigentümer*innen beziehungsweise ehemalige Bergbautreibende oder deren Rechtsnachfolger*innen, die ordnungsrechtlich für die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen herangezogen werden können. In diesen Fällen obliegt der Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen.
Mehrere große Tagesbruchereignisse in Nordrhein-Westfalen haben nachdrücklich aufgezeigt, dass von nicht oder nur unzureichend gesicherten (alt-)bergbaulichen Objekten eine Gefährdung für Menschen und Sachgüter ausgehen kann. Diese Tatsache hat das Land Nordrhein-Westfalen veranlasst, für potenziell tagesbruchverursachende Hinterlassenschaften des Bergbaus, die im Verantwortungsbereich des Landes liegen, ein Risikomanagementsystem aufzubauen.
Was ist das Ziel des Risikomanagements?
Durch präventive Maßnahmen sollen Tagesbruchereignisse mit Personenschäden und teilweise erheblichen Sachschäden vermieden und für die Menschen in Nordrhein-Westfalen die größtmögliche Sicherheit vor Gefahren aus verlassenen Grubenbauen gewährleistet werden.
Wie funktioniert das Risikomanagement?
Im Rahmen des seit 2011 betriebenen Risikomanagements werden zunächst die im Verantwortungsbereich des Landes Nordrhein-Westfalen liegenden Schächte systematisch erfasst, einer Risikobewertung unterzogen und in eine Prioritätenliste aufgenommen. Kann aufgrund der Risikobewertung eine Tagesbruchgefährdung nicht ausgeschlossen werden, veranlasst die Bergbehörde präventiv die Durchführung von Untersuchungsmaßnahmen. Die Reihenfolge der Untersuchungen richtet sich nach der Prioritätenliste. Wird eine vermutete Tagesbruchgefährdung durch die Untersuchung bestätigt, veranlasst die Bergbehörde die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen.
Welche Vorteile bietet das Risikomanagement?
Durch das Risikomanagement wird
- eine transparente und nachvollziehbare Vorgehensweise festgelegt,
- eine planmäßige Durchführung präventiver Untersuchungs- und erforderlicher Sicherungsmaßnahmen gewährleistet,
- ein gezielter Einsatz von Steuermitteln sichergestellt und es werden
- Menschen und Eigentum durch Sicherungsmaßnahmen vor Schaden bewahrt.
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