Bezirksregierung
Arnsberg
19.05.2022
Verkehr

Geänderte Planung für Neubau der K 11n zwischen Balve-Leveringhausen und Hemer-Ihmert wird ausgelegt

Für den Neubau der Kreisstraße K 11n zwischen Balve-Leveringhausen und Hemer-Ihmert werden die geänderten Unterlagen vom 30.5. bis 29.6.2022 ausgelegt. Einwendungen können bis einschließlich 13.7.2022 erhoben werden. 

Der Märkische Kreis hatte als Vorhabenträger – in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW – für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bereits Ende 2015 beantragt. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 10.2. bis 9.3.2016 bei den Städten Altena, Balve, Hemer und Neuenrade aus. Der Erörterungstermin fand am 14.7.2020 statt.

Im Rahmen der Bearbeitung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen durch den Vorhabenträger sowie durch die Aktualisierung von Unterlagen ergaben sich erforderliche Änderungen der Antragsunterlagen. Die Planänderungen haben im Wesentlichen folgenden Inhalt:

  • Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
  • Ergänzung eines Zufahrtsweges und einer Zufahrt
  • Änderungen am Iserlohner Postweg
  • Anlage einer Steilböschung
  • Aktualisierung des Artenschutzgutachtens
  • Kompensation für die Neuabgrenzung des gesetzlich geschützten Biotops BT-4612-0255-2009 und der Erweiterung des Naturschutzgebietes MK-19
  • Verrohrungsöffnung der Gelmecke in der vorhandenen K 11
  • Anbindung der Gemeindestraße an die K 11n
  • Planänderungen bezüglich der Anbindungen des Forstweges Gelmecke West
  • Richtigstellung der wassertechnischen Regelungen
  • Überarbeitung der Lärmtechnik
  • Überarbeitung des Fachbeitrages Wasserrahmenrichtlinie
  • Änderungen von Grundstücksbezeichnungen
  • Aussagen zum Klimaschutz (Berücksichtigungsgebot gem. § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz)

Die Deckblatt-Unterlagen werden in der Zeit von 30.5.2022 bis 29.6.2022 einschließlich bei den Städten Altena, Balve, Hemer und Neuenrade zur allgemeinen Ansicht, unter Beachtung der aktuell geltenden Corona-Schutzmaßnahmen, ausliegen. Die Auslage wird durch ortsübliche Bekanntgabe in der 20. KW vorab bekannt gemacht.

Alle, deren Belange durch die geänderte Planung berührt sind, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 13.7.2022) bei der Bezirksregierung Arnsberg oder bei Städten Altena, Balve, Hemer und Neuenrade Einwendungen zu dem Vorhaben erheben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass lediglich Einwendungen gegen die geänderten Unterlagen erhoben werden können und nicht mehr gegen die Ursprungplanung.

Die Deckblatt-Unterlagen werden im Auslagezeitraum ebenso auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg unter https://www.bra.nrw.de/-3770 abrufbar sein. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass verfahrensrechtlich allein die Auslegung bei den zuvor genannten Kommunen maßgeblich ist (§ 27 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Eingehende Einwendungen werden dem Landesbetrieb zur Gegenäußerung zugeleitet. Sollte im Anschluss daran ein Erörterungstermin anberaumt werden, wird dieser rechtzeitig bekanntgegeben. Anschließend erstellt die Bezirksregierung Arnsberg unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen den Planfeststellungsbeschluss.