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Heilpraktiker*innen
Heilpraktiker*in ist die geschützte Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die nach dem Heilpraktikergesetz die Genehmigung besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.
Die Zulassung als Heilpraktiker*in erhält man, wenn man eine amtlich durchgeführte Kenntnisüberprüfung bestanden hat.
Für den Regierungsbezirk Arnsberg erfolgt die Kenntnisüberprüfung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen zentral
- für die allgemeine Heilpraktikererlaubnis und die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis für den Bereich Psychotherapie bei dem Gesundheitsamt der Stadt Dortmund, Hoher Wall 9 – 11, 44137 Dortmund
https://www.dortmund.de/themen/gesundheit-und-pflege/erwachsene/heilpraktiker-innen/ - für die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis für den Bereich Physiotherapie bei dem Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf, Kölner Str. 180, 40227 Düsseldorf.
https://www.duesseldorf.de/gesundheitsamt/fachpublikum-fortbildungen/heilpraktiker/
Unter den externen Links können Sie sich über die gesetzlichen Vorschriften informieren.