Bezirksregierung
Arnsberg
Kamilleblüten hinter einem Holzlöffel mit Globuli.

Heilpraktiker*innen

Heilpraktiker*in ist die geschützte Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die nach dem Heilpraktikergesetz die Genehmigung besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.

Die Zulassung als Heilpraktiker*in erhält man, wenn man eine amtlich durchgeführte Kenntnisüberprüfung bestanden hat.

Für den Regierungsbezirk Arnsberg erfolgt die Kenntnisüberprüfung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen zentral

Unter den externen Links können Sie sich über die gesetzlichen Vorschriften informieren.