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Gewerberecht und Gaststättenrecht
Die Bezirksregierung Arnsberg hat in gewerberechtlichen Angelegenheiten die Fachaufsicht über die im Regierungsbezirk Arnsberg liegenden Kreise und kreisfreien Städte. Die Fachaufsicht erstreckt sich auf die folgenden Bereiche:
- Bewachungsgewerbe
- Gaststättenrecht
- Makler/innen- und Bauträger/innengewerbe
- Messen, Ausstellungen und Märkte
- Pfandleihgewerbe
- Reisegewerbe
- Spielrecht
- Versteigerungsgewerbe
Erste Anfragen zu den vorgenannten Themen sind an die örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder Kreisordnungsbehörde zu richten.
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