18.02.2022
Regionaler Unterrichtsausfall im gesamten Regierungsbezirk Arnsberg
Für Schüler*innen, die vor Einsetzen des Orkans ihr Zuhause nicht mehr erreichen können und die sich deshalb im Schulgebäude befinden, wird eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schule gewährleistet. Das gilt auch für die Offene Ganztagsschule (OGS).
Die Anordnung des regionalen Unterrichtsausfalls erfolgt auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ vom 01. Mai 2021.