Informationsveranstaltung zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm, Infrastruktur
Zu den bereits ausgewiesenen Fördergebieten werden ab dem 01.01.2022 – vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission - zusätzliche Regionen (Ennepe-Ruhr-Kreis, Märkischer Kreis sowie der Hochsauerlandkreis) im Regierungsbezirk Arnsberg in die Fördergebietskulisse aufgenommen.
Die GRW-Infrastrukturförderung eröffnet die Möglichkeit, Projekte der wirtschaftsnahen Infrastruktur, wie z. B. Technologiezentren, Gewerbe- und Industrieflächen, Basiseinrichtungen der Tourismusinfrastruktur oder auch Einrichtungen der beruflichen Bildung nach den Bestimmungen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW fördern zu lassen, welches die GRW für unser Bundesland umsetzt. Im Bereich der GRW-Infrastrukturförderung ist das Fachdezernat für EU- und regionale Wirtschaftsförderung der Bezirksregierung Ansprechpartner für die Antrags- und Projektberatung. Die grundlegende Koordination obliegt dem Wirtschaftsministerium NRW.
Vertreter der Kommunen und der betroffenen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Tourismusagenturen und der Südwestfalenagentur aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis, dem Märkischen Kreis sowie dem Hochsauerlandkreis haben sich im Rahmen einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Wirtschaftsministeriums NRW und der Bezirksregierung Arnsberg über die Rahmenbedingungen „Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm Nordrhein-Westfalen / erweiterte Fördergebietskulisse“ sowie die aktuelle Förderrichtlinie „RWP- Infrastruktur“ informiert.
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