Preisangabenverordnung
Bei der heutigen Angebotsvielfalt helfen die Vorschriften der Preisangabenverordnung sicher zu stellen, dass die Verbraucher*innen in der Lage sind, Preise verschiedener Anbieter*innen zuverlässig vergleichen zu können.
So werden in der Preisangabenverordnung die Art und Weise der Preisauszeichnung von Waren und Dienstleistungen geregelt. Die Verordnung verpflichtet alle diejenigen zur Preisauszeichnung, die Waren und Dienstleistungen privaten Verbraucher*innen anbieten.
Verstöße gegen die Preisauszeichnungspflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Die Zuständigkeit für die Überwachung der Preisauszeichnungspflicht und die Durchführung der Ordnungswidrigkeitenverfahren liegt bei den örtlich zuständigen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden.
Der Bezirksregierung Arnsberg obliegt die Fachaufsicht und die Klärung allgemeiner Rechtsfragen.
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