Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen – Neue künstlerische Perspektiven
Aktuelle Hinweise
Das aktualisierte Projektdatenblatt steht ab sofort unter Download zur Verfügung.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Die Förderung ist spartenoffen angelegt und richtet sich in erster Linie an Kulturschaffende bzw. -initiativen. Es können aber auch Kultureinrichtungen oder -verbände Anträge stellen, die in Kooperation mit unterrepräsentierten Künstlerinnen und Künstlern Projekte durchführen und damit eine öffentlichkeitswirksame Plattform stellen oder Empowermentprozesse initiieren. Explizit angesprochen werden auch Erstantragstellende.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Künstlerische Projekte
- Projekte von Kultureinrichtungen und anderen Kulturträgern aus Nordrhein-Westfalen, die unterrepräsentierten künstlerischen Perspektiven eine Plattform oder Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten (im Sinne einer glaubwürdigen „Anwaltschaft“)
- Konzeptentwicklungen für künstlerische- oder Empowerment-Projekte, die kooperativ und beteiligungsorientiert erarbeitet und öffentlichkeitswirksam angelegt sind
Die Förderung ist spartenoffen angelegt.
Die Projektförderung von Gastspielen aus dem Ausland, reine Veröffentlichungen von Musikalben und Buchprojekten sowie von Maßnahmen, bei denen nicht die künstlerische Perspektive in NRW im Fokus steht, ist nicht vorgesehen.
Wie viel Förderung gibt es?
Projekte können einjährig (2025) oder überjährig (2025/2026) durchgeführt werden. Es können in der Regel Fördermittel in Höhe von bis zu 20.000 EUR pro Jahr beantragt werden. In Ausnahmefällen, z.B. bei landesweiten (Pilot-)Projekten, kann die Förderhöhe mit einer entsprechenden Begründung überschritten werden. Zusätzlich können bei Vorhaben von und für Menschen mit Behinderung pro Projekt bis zu 5.000 EUR Ergänzungsmittel für die Herstellung von Barrierefreiheit geltend gemacht werden. Bei freien Trägern ist ein Eigenanteil von mind. 10% zu erbringen. Bei kommunalen Trägern beträgt der Eigenanteil in der Regel mindestens 20%. Der Eigenanteil kann vollständig durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Förderbedingungen
- Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen
- Die Antragstellenden müssen ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen stattfinden
- Auf eine angemessene Honorierung von Künstlerinnen und Künstler sowie weiteren Projektbeteiligten ist zu achten
- Zur Sichtbarmachung der Projekte sollten ausreichende Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit bedacht und mit angemessenen Mitteln ausgestattet sein
Förderfähige Ausgaben
Alle Ausgaben müssen projektbezogen sein, insbesondere förderfähig sind:
- Produktions- und Aufführungskosten
- Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit
- Kosten für Workshops und Fortbildungen
- Projektbezogene Personal- und Sachausgaben (auch anteilige Ausgaben für den Overhead)
- Maßnahmen Barrierefreiheit
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Der Antrag wird bei der Bezirksregierung Arnsberg über das KulturWeb gestellt. Dem Antrag muss ein Projektdatenblatt beigefügt werden, welches im Downloadbereich verfügbar ist. Im weiteren Verfahren werden die geprüften Anträge mit einem Votum des für Kultur zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen und den dortigen Fachjurys vorgelegt. Diese entscheiden im Auswahlverfahren entweder selbst oder sprechen Empfehlungen an das Ministerium aus. Entsprechend den Voten der Jurys führen die Bezirksregierungen anschließend die Förderverfahren durch.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Die Bewerbungsfrist ist am 30.09.2024 abgelaufen.
Derzeit können keine Anträge gestellt werden.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO, der allgemeinen Kulturförderrichtlinie NRW sowie der jeweiligen spezifischen Förderrichtlinien des entsprechenden Förderprogramms.
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