Bezirksregierung Arnsberg führt Online-Konsultation für den Leitungsabschnitt zwischen Iserlohn und Attendorn durch
Ursprünglich war geplant, die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden sowie den Einwenderinnen und Einwendern im Juni 2021 in der Stadthalle Attendorn zu erörtern.
Angesichts der zahlreichen Einwendungen (485) bzw. Stellungnahmen (60) ist mit der Teilnahme eines großen Personenkreises zu rechnen. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden geltenden Kontaktbeschränkungen sowie mit Blick auf das Risiko einer weiteren Ausbreitung des Virus wird die Durchführung eines Erörterungstermins mit großem Personenkreis als nicht sicher angesehen.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat sich daher dafür entschieden, anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchzuführen.
Einwenderinnen und Einwender sowie Betroffene bekommen damit die Gelegenheit, ihre vorgebrachten Einwendungen und Bedenken näher zu erläutern, wie dies auch bei einem Erörterungstermin geschieht.
Die Rechtsgrundlage für die Online-Konsultation wurde Ende Mai 2020 durch den Bundesgesetzgeber mit dem Planungssicherstellungsgesetz geschaffen. Danach können einzelne Verfahrensschritte in Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren ersetzt werden. So kann anstelle eines Erörterungstermins, wie hier vorgesehen, eine Online-Konsultation durchgeführt werden.
Die Online-Konsultation beinhaltet keine Entscheidung in der Sache. Eine Entscheidung ergeht nach Prüfung aller Belange durch die Planfeststellungsbehörde erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Online-Konsultation findet von Montag, dem 21.06.2021, bis zum Dienstag, dem 20.07.2021 statt. Den zur Teilnahme Berechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich bis einschließlich Dienstag, den 20.07.2021, schriftlich oder elektronisch an der Online-Konsultation zu beteiligen.
Zur Teilnahme berechtigt sind neben den Beteiligten und Einwenderinnen und Einwendern auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden. Diese können, sofern sie nicht bereits als Einwenderin bzw. Einwender automatisch Zugangsdaten erhalten haben, bei der Bezirksregierung Arnsberg, Goebenstr. 25, 44135 Dortmund, E-Mail: energieleitungen [at] bra [dot] nrw [dot] de (energieleitungen@bra [dot] nrw [dot] de) rechtzeitig vor Ende der Äußerungsfrist schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Betroffenheit den Zugang zur Online-Konsultation beantragen.
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