Abgestimmte Kapazitätenplanung
Damit sowohl die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen (gemäß BASS 13-63 Nr. 3) als auch die Schüler*innen im Bildungsgangwechsel (APO SI §§10-13) mit Schulplätzen versorgt werden können, wurde ein abgestimmtes Verfahren entwickelt. Dazu werden jeweils im Herbst und im Frühjahr bei den Schulträgern die Schüler*innenzahlen für anstehende Schulwechsel abgefragt und dann ggf. in Regionalkonferenzen vor Ort Schulplätze zugewiesen.
Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 ist die Zuständigkeit für die Abgestimmte Kapazitätenplanung von der Generale Integration auf die Dezernate 42 (Realschulen) und Dezernat 43 (Gymnasien) übergegangen, weil die Zahl der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler (gemäß BASS 13-63 Nr. 3) rückläufig waren.
Für die Datenerfassung bei der Bezirksregierung Arnsberg ist weiterhin das Dezernat 48 zuständig.
Die neuen Ansprechpersonen finden Sie unter Kontakt.
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