Abfallstromkontrolle
Ein Bestandteil des Umweltüberwachungsplans der Umweltabteilung der Bezirksregierung Arnsberg ist die Abfallstromkontrolle. Sie umfasst die Überwachung der Abfallströme von der Entstehung der Abfälle bei der „Abfallerzeugung“ über ihre Beförderung bis hin zur ihrer Entsorgung. Sie erfasst nationale und grenzüberschreitende Abfalltransporte. Neben einer Vorab- und Verbleibskontrolle am Schreibtisch werden Vor-Ort-Kontrollen in den Betrieben und an Verkehrswegen durchgeführt.
Die Grundlage für die Überwachung der Abfallwirtschaftsbeteiligten im nationalen Bereich findet sich in § 47 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz). Näheres zur Abfallstromkontrolle gemäß Überwachungsplan und die veröffentlichten Überwachungsberichte finden Sie unter „Verwandte Themen“.
Im Bereich der internationalen Verbringung von Abfällen findet sich die Grundlage zur Überwachung der Abfallwirtschaftsbeteiligten in Artikel 50 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen und §§ 11, 11a des deutschen Abfallverbringungsgesetzes. Zur Umsetzung dieser Anforderungen hat das Umweltministerium NRW einen Kontrollplan für NRW erstellt. Näheres hierzu finden Sie auf der Seite www.umwelt.nrw.de.
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