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Guter Lebensabend NRW

Kultursensible Altenhilfe und Altenpflege für Senior*innen mit Einwanderungsgeschichte (Modellprojekt für Kommunen)

Die nordrhein-westfälische Landesregierung verfolgt das Ziel, den spezifischen Bedürfnissen von Senior*innen mit Einwanderungsgeschichte bei der Altenhilfe und Altenpflege Rechnung zu tragen und gleichzeitig damit ihre Lebensleistung zu würdigen.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Kreise, kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte in Nordrhein-Westfalen.

Im Rahmen des Förderaufrufes „Guter Lebensabend NRW“ bietet das Land ausgewählten Modellkommunen die Möglichkeit zu erproben, wie Zugangsbarrieren abgebaut und Senior*innen mit Einwanderungsgeschichte der Zugang zu bestehenden Regelangeboten geebnet werden kann.

Die Senior*innen mit Einwanderungsgeschichte sollen dadurch in die Lage versetzt werden, die Angebote der Regelversorgung in gleichem Maße zu nutzen, wie die Senior*innen der Mehrheitsgesellschaft. Die Modellkommunen erhalten dabei Unterstützung durch eine wissenschaftliche Begleitung. Die Ergebnisse der Arbeit werden durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration evaluiert.

Die teilnehmenden Modellkommunen wurden im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt: Bielefeld, Bochum, Bottrop, Düsseldorf, Ennepe-Ruhr-Kreis, Essen, Hagen, Hamm, Herne, Köln, Krefeld, Kreis Herford, Kreis Lippe, Moers, Oberhausen, Kreis Recklinghausen, Remscheid, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Solingen und Wesel. Erste Modellkommunen haben im Dezember 2020 ihre Arbeit aufgenommen.

Was wird gefördert? Wie viel Förderung gibt es? Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Weitere Details zum Programm, zu den Fördervoraussetzungen und zur Höhe der geförderten Personal- / Sach- und Fortbildungsausgaben entnehmen Sie bitte den unter Downloads abrufbaren FAQ.

Wie läuft das Förderverfahren ab? Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Kommunen konnten bis zum 16. Oktober 2020 beim Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (jetzt Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) ihr Interesse bekunden, an dem Modellprojekt teilzunehmen.

Kommunen, die nach ihrer Interessensbekundung ausgewählt wurden, können ab dem 6. November 2020 ihre Anträge auf Förderung beim KfI einreichen. 

Die Antragsformulare stehen unter Downloads jeweils für die Förderjahre 2020, 2021, 2022 und 2023 zur Verfügung.

 

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Vordruck war/ist für die Förderjahre 2020 und 2021 auf dem Postweg im Original oder per Fax (02931 82-46051) bis zum 30. November 2020 beziehungsweise für das Förderjahr 2022 bis zum 15. November 2021 sowie für das Förderjahr 2023 bis zum 15. November 2022 (Ordnungsfrist) an folgende Adresse zu übersenden:

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 36 – Kompetenzzentrum für Integration (KfI) – 
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg

Beachten Sie bitte im Kontext der elektronischen Aktenführung (E-Akte), dass die Bezirksregierung Arnsberg eine möglichst vollständige, elektronische Vorgangsbearbeitung anstrebt. Demnach ist eine digitale Übersendung Ihrer schriftformerforderlichen Unterlagen (z.B. des unterschriebenen Antragsvordrucks) über das besondere elektronische Behördenpostfach (BeBPo) ausreichend. Erläuternde Hinweise dazu finden Sie hier.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Weitere Informationen zu den (rechtlichen) Grundlagen der Förderung entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf beziehungsweise den FAQ (abrufbar unter Downloads).