Desinfektor*innen
Die Bezirksregierung ist für die staatliche Anerkennung und Überwachung der Ausbildungsstätten zuständig. Das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen (Landesprüfungsamt) ist die zuständige Behörde für die Durchführung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektor*innen (APO-Desinf.).
Aufgaben sind in diesem Zusammenhang u.a. die Durchführung der staatlichen Prüfungen, die Erteilung, der Widerruf und die Rücknahme der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Weitere Informationen sowie die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Homepage des MAGS.
Aktuell besteht kein Ausbildungsangebot im Regierungsbezirk Arnsberg.
Aufgaben und Tätigkeiten
Desinfektor*innen wirken im Auftrag von Ärzt*innen oder anderen befugten Fachpersonen durch Beratung und Durchführung von Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen an der Gesundheitsvorsorge, der Gesundheitshilfe, der Epidemiologie und der Verhütung sowie Bekämpfung von Gesundheitsgefährdungen und Krankheiten mit.
Einsatzbereiche sind
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Rettungsdienst (Krankentransport), Feuerwehren, Polizei, Justizvollzugsanstalten
- Gebäudereinigungsunternehmen und Wäschereien (insbesondere Krankenhauswäsche)
- Gesundheitsämter
- Betriebe der Lebensmittelproduktion
- Bäderbetriebe, Hotels
- Bestattungsgewerbe
Zugangsvoraussetzungen
Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildung sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen ergeben sich aus den rechtlichen Grundlagen und werden durch die Ausbildungsstätten erteilt.
Die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Münster (Servicestelle PuG) überprüft die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungsabschlüssen nichtakademischer Heilberufe. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ist vor einer Entscheidung über das Führen der Berufsbezeichnung durch die Servicestelle durchzuführen.
Ablauf der Ausbildung
Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildung sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen ergeben sich aus den rechtlichen Grundlagen und werden ebenfalls durch die Ausbildungsstätten erteilt.
Abschlussprüfungen
Das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen (Landesprüfungsamt) ist die zuständige Behörde für die Durchführung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektor*innen (APO-Desinf.).
Staatliche Berufsanerkennung
Inländisch
Das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen (Landesprüfungsamt) ist die zuständige Behörde für die Durchführung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektor*innen (APO-Desinf.).
Ausländisch
Die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Münster (Servicestelle PuG) überprüft die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungsabschlüssen nichtakademischer Heilberufe. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ist vor einer Entscheidung über das Führen der Berufsbezeichnung durch die Servicestelle durchzuführen.
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