
Podologieschulen
Die Ausbildung als Podolog*in wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und ist durch Bundesgesetz und die dazu erlassene Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die Schulen haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Regelung mit geeigneten Einrichtungen, an denen podologische Behandlungsmaßnahmen durchgeführt werden, sicherzustellen.
Die Liste der staatlich anerkannten Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg finden Sie im Downloadbereich.
Staatliche Anerkennung
Die staatliche Anerkennung wird von der Bezirksregierung erteilt, wenn die Ausbildungsstätte die entsprechenden personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt.
Qualifikationsanforderungen an die Lehrkräfte
Die hauptberuflichen Lehrkräfte müssen über eine fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen, diese ist im Einzelfall durch die Bezirksregierung zu prüfen.
Hinweise/Rechtsgrundlagen
Den Erhebungsbogen, der die Grundlage für die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung einer Podologieschule bildet, finden Sie im Downloadbereich.
Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie hier.