Bezirksregierung
Arnsberg
31.10.2018
Waldgenossenschaften

Zusammenlegungsverfahren Littfeld II abgeschlossen

Das Zusammenlegungsverfahren Littfeld II ist nun abgeschlossen. Bereits am Donnerstag, 18. Oktober, übergab Louisa Wyneken, Dezernentin für Flurbereinigungsverfahren, die Schlussfeststellung an Hans-Ulrich Kolb, Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft des Verfahrens. Das Zusammenlegungsverfahren führten die Bezirksregierung Arnsberg und der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft durch.

Das Zusammenlegungsverfahren Littfeld II ist nun abgeschlossen. Bereits am Donnerstag, 18. Oktober, übergab Louisa Wyneken, Dezernentin für Flurbereinigungsverfahren, die Schlussfeststellung an Hans-Ulrich Kolb, Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft des Verfahrens. Das Zusammenlegungsverfahren führten die Bezirksregierung Arnsberg und der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft durch.

Die Waldgenossenschaften Littfeld Haubergskomplex und Littfeld Hochwald wurden zur neuen Waldgenossenschaft Littfeld mit einer Größe von 443 Hektar zusammengelegt. 168 Anteilseigner sind nun in der neuen Waldgenossenschaft.

2011 wurde das Zusammenlegungsverfahren eingeleitet, 2015 konstituierte sich die neue Waldgenossenschaft. Seitdem ist Amandus Brill-Kolb Vorsitzender der neuen Waldgenossenschaft Littfeld. Auch wurde das gesamte Wegenetz überarbeitet und 7 Kilometer Wege ausgebaut.

„Jetzt sind alle Forstorte gut zu erreichen und dies zu jeder Jahreszeit“, so Hans-Ulrich Kolb, der hinzufügt: “Schon Ende der 80iger-Jahre wurden in Littfeld fünf Waldgenossenschaften zusammengelegt. Nun existiert für ganz Littfeld eine Waldgenossenschaft. Vielleicht wäre es eine Vision für das Siegerland, dass Waldgenossenschaften zu noch größeren Einheiten fusionieren. Die Probleme im Wald werden nicht weniger und durch Größe kann besser nachhaltig gewirtschaftet werden. Auch die Verwaltung könnte noch mehr professionalisiert werden.“

Dazu erläuterte Louisa Wyneken die Gründe für die Einleitung von Zusammenlegungsverfahren: „Waldgenossenschaften werden nach dem Gemeinschaftswaldgesetz von der Bezirksregierung Arnsberg mit dem Ziel zusammengelegt, eine bessere forstliche Bewirtschaftung und erleichterte Verwaltung zu erreichen.“

Sie ergänzt: „Dies sind vor allem die Schaffung einer zweckmäßigeren Betriebsgröße, die Minderung des Risikos z.B. durch Schadensereignisse aufgrund der Schaffung größerer Grundstücke, die Schaffung von gleichmäßigeren Erträgen aus der Waldbewirtschaftung und die Verringerung des Verwaltungsaufwandes durch nur noch einen Vorstand und eine Kassenführung.“

Helmut Ahlborn vom Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein zeigte sich erfreut, dass wieder zwei Waldgenossenschaften erfolgreich zusammengelegt wurden und verwies auf die lange Liste erfolgreicher Zusammenlegungsverfahren.